English Woman's Journal - Versuchtes Attentat auf Trump: Prozess gegen 59-Jährigen eröffnet

Versuchtes Attentat auf Trump: Prozess gegen 59-Jährigen eröffnet


Versuchtes Attentat auf Trump: Prozess gegen 59-Jährigen eröffnet
Versuchtes Attentat auf Trump: Prozess gegen 59-Jährigen eröffnet / Foto: Handout - Palm Beach County Sheriff's Office/AFP/Archiv

In den USA muss sich ein Mann wegen eines mutmaßlichen Attentatsversuchs auf Donald Trump verantworten. Der Prozess gegen den 59-jährigen Ryan Routh begann am Montag in Fort Pierce im Bundesstaat Florida mit der Auswahl der Geschworenen. Routh plante laut Anklage, den Golf spielenden Trump während des Präsidentschaftswahlkampfs im vergangenen Jahr zu erschießen. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

Textgröße ändern:

Routh will sich in dem Verfahren selbst verteidigen, obwohl er keine juristische Ausbildung hat. Einen Pflichtverteidiger hatte er abgelehnt. Die Anklage legt ihm unter anderem versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz und Angriff auf einen Sicherheitsbeamten zur Last. Routh selbst weist die Vorwürfe zurück.

Ein Sicherheitsbeamter hatte Routh im vergangenen September am Rande von Trumps Golfplatz in West Palm Beach in Florida entdeckt. Er eröffnete das Feuer auf den Mann, der sich dort mit einem Gewehr im Gebüsch versteckt haben soll. Zunächst gelang Routh die Flucht, später wurde er allerdings festgenommen. Trump wurde bei dem Vorfall nicht verletzt.

Der vorbestrafte Routh hatte Trump nach eigenen Angaben im Jahr 2016 selbst noch gewählt. Nach der ersten Amtszeit des Rechtspopulisten (2017 bis 2021) äußerte er sich aber enttäuscht und nannte Trump einen "Pavian" und einen "Idioten".

Vor Rouths Festnahme waren die Sicherheitsvorkehrungen für Trump deutlich erhöht worden. Ein anderer Schütze hatte am 13. Juli 2024 bei einem Wahlkampfauftritt in der Kleinstadt Butler im Bundesstaat Pennsylvania auf Trump geschossen und ihn am Ohr verletzt. Der Attentäter wurde vom Secret Service erschossen.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien

Bei jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien sind jordanischen Angaben zufolge mehr als 20 Dschihadisten getötet worden. Auch ein großes Waffenlager der Islamisten sei bei dem Angriff am Montag zerstört worden, teilte der jordanische Regierungssprecher Mohammed Al Momani am Dienstag mit. Zugleich war Amman bemüht, die Beziehungen zu Syrien nicht zu beeinträchtigen und erklärte, es habe "großen Respekt" für den syrischen Staat. Syrien schloss als Reaktion auf den jordanischen Angriff in Syrien einen Grenzübergang zu Jordanien und prangerte eine Verletzung seines Luftraums an.

Textgröße ändern: