English Woman's Journal - Kleintransporter mit 37 Tieren auf Autobahn bei Hannover gestoppt

Kleintransporter mit 37 Tieren auf Autobahn bei Hannover gestoppt


Kleintransporter mit 37 Tieren auf Autobahn bei Hannover gestoppt
Kleintransporter mit 37 Tieren auf Autobahn bei Hannover gestoppt

Von Esel über Stinktier und Schneeeulen bis hin zu Wasserschweinen und Kronenkranichen: In einem überladenen Kleintransporter samt Anhänger haben Polizisten auf der Autobahn 2 bei Hannover 37 Tiere entdeckt. Wie die Beamten in der niedersächsischen Hauptstadt am Donnerstag mitteilten, fanden sie die ungewöhnliche Ansammlung zufällig bei einer Kontrolle am Mittwoch. Dokumente konnte der Fahrer lediglich für den Esel und zwei Schneeeulen vorweisen.

Textgröße ändern:

Laut Polizei nahmen Einsatzkräfte das Transportergespann auf einer Rastanlage genauer unter die Lupe und stellten zunächst eine massive Überladung von etwa einer Tonne fest. Daraufhin warfen sie einen Blick auf die Ladefläche des Transporters, wo sie hinter der Hecktür auf den Esel stießen. Dahinter waren Elektrogeräte und Kisten.

In einigen Kisten entdeckten die Beamten zudem mehrere Vögel, weshalb sie das Veterinäramt verständigten und die kurzfristige Unterbringung des Esels sowie der Vögel in einer Pferdepension und einem Tierheim organisierten. Am Tierheim wurden das Gespann dann komplett entladen.

Erst dadurch kam das ganze Ausmaß des wenig fachgerechten Transports ans Licht: Am Ende fanden sich im Innern neben dem Esel jeweils zwei Kronenkraniche, Schneeeulen, Perlhühner, Wasserschweine und Fasane sowie je vier Höckerschwäne und Stinktiere. Dazu kamen noch 18 Enten.

In Absprache mit dem Veterinäramt nahm das Tierheim spontan sämtliche "Passagiere" in Obhut. Diese waren augenscheinlich unverletzt, wie die Polizei unter Berufung auf Mitarbeiter des Tierheims berichtete. Gegen den Fahrer des Transporters wird nun wegen diverser Delikte ermittelt, darunter wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetzes.

Herkunft und Ziel des Transports waren nach Angaben der Polizei zunächst ebenso unklar wie dessen genauer Zweck. Die Ermittlungen dazu liefen.

St.Ch.Russell--EWJ

Empfohlen

Bundesarbeitsgericht prüft Arbeitnehmer-Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft am Dienstag (9.00 Uhr), ob Arbeitnehmer in einem Vergleich auf gesetzliche Urlaubsansprüche verzichten können. (Az. 9 AZR 104/24) Der Kläger lag 2023 mit seinem Arbeitgeber im Streit. Beide einigten sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie schlossen einen Vergleich, wonach der Arbeitnehmer seinen Urlaub noch vor Vertragsende nehmen sollte. Eine finanzielle Abgeltung offener Urlaubsansprüche war danach ausgeschlossen.

Heftiger Vulkanausbruch auf Sizilien: Ätna spuckt Lava, Asche und Gas

Der Vulkan Ätna auf Sizilien ist erneut ausgebrochen: Der größte aktive Vulkan Europas stieß am Montag eine riesige Wolke aus Asche, Gas und Gestein aus. Der Ausbruch begann am späten Vormittag und zog sich bis zum Nachmittag, wie das italienische Vulkanforschungsinstitut INGV mitteilte. Zuvor sei vermutlich ein Teil des südöstlichen Kraters eingestürzt.

Macrons Wachsfigur entwendet: Protest gegen Russlandgeschäfte

Die Umweltorganisation Greenpeace hat mit einer im Pariser Wachsfigurenkabinett entwendeten Figur des französischen Präsidenten Emmanuel Macron gegen den Import von Gas und Dünger aus Russland protestiert. "Die Ukraine brennt und die Geschäfte laufen weiter", heißt es auf einem Transparent, das die Organisation am Montag neben der Macron-Statue vor der russischen Botschaft in Paris enthüllte. Greenpeace-Aktivisten warfen dabei mit falschen Geldscheinen um sich.

Haftstrafe für tödliches Autorennen auf Landstraße in Brandenburg rechtskräftig

Eine nach einem tödlich verlaufenen illegalen Autorennen vom Landgericht Neuruppin gegen einen Mann verhängte fünfjährige Haftstrafe ist rechtskräftig geworden. Wie das Gericht in der brandenburgischen Stadt am Montag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die von dem Angeklagten eingelegte Revision. Es habe in dem Urteil keine Rechtsfehler zu dessen Lasten gegeben.

Textgröße ändern: