English Woman's Journal - Messerstiche auf Autobahn: Exmann von Getöteter wegen Mordes verurteilt

Messerstiche auf Autobahn: Exmann von Getöteter wegen Mordes verurteilt


Messerstiche auf Autobahn: Exmann von Getöteter wegen Mordes verurteilt
Messerstiche auf Autobahn: Exmann von Getöteter wegen Mordes verurteilt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 32-Jährigen auf der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein ist ihr geschiedener Mann rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte den Schuldspruch des Landgerichts Flensburg vom März 2024, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann wegen versuchten Mordes verurteilt und eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Diese wurde nun bestätigt. (Az. 5 StR 688/24)

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Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte seine geschiedene Frau hasste, nachdem sie sich wegen Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte. Sie war in ein Frauenhaus gezogen und hatte das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Der Mann spielte ihr vor, sich mit ihr versöhnen zu wollen. Tatsächlich aber habe er ihren Tod geplant - auch weil sein Vater Druck auf ihn ausübte.

Beim Umladen von Gepäck während einer gemeinsamen Autofahrt im November 2021 griff er sie auf einem Parkplatz in Flensburg mit einem Messer an und fügte ihr zahlreiche Stiche zu. Mit der stark blutenden Frau auf dem Beifahrersitz fuhr er dann auf die A7. Dort hielt er auf dem Standstreifen an und attackierte sie weiter mit dem Messer.

Die Frau floh auf die Fahrbahn, wo sie von einem Lastwagen erfasst wurde und starb. Schon die mindestens 40 Messerstiche aber hätten sie ohne ärztliche Versorgung getötet, wie das Gericht feststellte. Der blutüberströmte Mann wurde kurze Zeit später am Tatort festgenommen. Er hatte dem Urteil zufolge schon vor der Tat Hacke und Spaten gekauft, um die Leiche anschließend vergraben zu können.

Das Landgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Es stellte fest, dass der Angeklagte seine Frau zwar töten wollte, aber keine konkrete Vorstellung vom tatsächlichen Geschehen gehabt habe.

Der BGH erklärte nun, dass der Unfall mit dem Lastwagen nur eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf sei, für die der Angeklagte einstehen müsse. Er änderte den Schuldspruch auf vollendeten Mord. Da bereits eine lebenslange Haftstrafe verhängt worden war, musste die Strafe nicht geändert werden.

P.Smid--EWJ

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