English Woman's Journal - EU-Gericht weist Klage gegen Abkommen mit USA zu Datentransfer ab

EU-Gericht weist Klage gegen Abkommen mit USA zu Datentransfer ab


EU-Gericht weist Klage gegen Abkommen mit USA zu Datentransfer ab
EU-Gericht weist Klage gegen Abkommen mit USA zu Datentransfer ab / Foto: Julie SEBADELHA - AFP/Archiv

Das neue Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA kann bestehen bleiben. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage eines französischen Abgeordneten dagegen ab. Die Data Privacy Framework genannte Vereinbarung war 2023 verabschiedet worden. Damit sollte der für die digitale Wirtschaft unerlässliche Transfer personenbezogener Daten in die USA Rechtssicherheit erhalten. (Az. T-553/23)

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An bestimmte zertifizierte Unternehmen können danach personenbezogene Daten übermittelt werden, ohne dass dafür eine spezielle Genehmigung gebraucht wird. Die US-Unternehmen verpflichten sich dazu, vereinbarte Datenschutzgrundsätze einzuhalten. Die Liste wird beim US-Handelsministerium geführt.

Das Vorgängerabkommen Privacy Shield wurde 2020 vom Europäischen Gerichtshof gekippt, weil die USA keinen gleichwertigen Datenschutz sicherstellten. Vor der neuen Vereinbarung legte dann der damalige US-Präsident Joe Biden mit einem Dekret die Grundlage für ein neues Abkommen.

Dieses durch eine Verordnung ergänze Dekret sieht neue Richtlinien für den Umgang von US-Geheimdiensten mit Daten von EU-Bürgern vor. Unter anderem darf demnach die Überwachung von Datenströmen durch die Geheimdienste nur für das Erreichen von "definierten Zielen der nationalen Sicherheit" erfolgen. "Privatsphäre und die bürgerlichen Freiheitsrechte" aller Menschen müssen unabhängig von Nationalität und Wohnort berücksichtigt werden.

Der französische Abgeordnete Philippe Latombe zog gegen die neue Vereinbarung vor Gericht. Er sieht unter anderem Verstöße gegen die EU-Grundrechtecharta. Das Gericht bestätigte seine Auffassung aber nicht.

Zum Zeitpunkt des Kommissionsbeschlusses über die Vereinbarung stellten die USA demnach ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicher. Das Gericht wies darauf hin, dass die Kommission ihrem eigenen Beschluss zufolge die Anwendung überwachen muss. Sollte sich der Rechtsrahmen in den USA ändern, könnte die EU den Beschluss auch aufheben, aussetzen, ändern oder einschränken.

L.Ross--EWJ

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