English Woman's Journal - Nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Bahn-Bericht sieht Fehlverhalten

Nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Bahn-Bericht sieht Fehlverhalten


Nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Bahn-Bericht sieht Fehlverhalten
Nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Bahn-Bericht sieht Fehlverhalten / Foto: CHRISTOF STACHE - AFP/Archiv

Mehr als drei Jahre nach einem Zugunglück mit fünf Toten in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen macht ein interner Bericht der Deutschen Bahn (DB) personelles Fehlverhalten mitverantwortlich. Dem Untersuchungsbericht zufolge war der Unfall "unmittelbare Folge regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des vor Ort tätigen betrieblichen Personals", wie die Deutsche Bahn am Montag in Berlin mitteilte.

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Gleichzeitig habe die damals für die Eisenbahninfrastruktur veranwortliche Bahn-Tochter DB Netz nur unzureichend auf die Erkenntnisse zu geschädigten Betonschwellen reagiert und "den Unfall hierdurch ermöglicht", wie aus dem Bericht einer Anwaltskanzlei für die DB nach Unternehmensangaben hervorgeht. Dies schließe auch damalige ressortverantwortliche Vorstandsmitglieder ein.

Bei dem Unfall am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug auf der Höhe von Burgrain entgleist. Fünf Menschen starben, dutzende weitere wurden verletzt. Bereits frühzeitig fiel der Verdacht auf schadhafte Betonschwellen. Ein im Juni 2023 veröffentlichter Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung bestätigte dies als Hauptursache für das schwere Unglück. Die Bahn tauschte daraufhin präventiv hunderttausende Schwellen aus.

Das Zugunglück wird demnächst auch strafrechtlich aufgearbeitet, Ende Oktober beginnt in München der Prozess. Angeklagt sind zwei Bahnmitarbeiter aus dem Bereich der Verkehrssteuerung und Infrastruktur. Ihnen wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Der Chef der Infrastruktur-Tochter DB Infrago, Philipp Nagl, nannte die Ergebnisse des bahn-internen Berichts am Montag "erschütternd". Er kündigte unter anderem an, dass die Bahn "Ersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder geltend machen" werde.

P.Mitchell--EWJ

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