English Woman's Journal - OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert erneut vor Gericht

OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert erneut vor Gericht


OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert erneut vor Gericht
OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert erneut vor Gericht / Foto: Volker Hartmann - AFP/Archiv

Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist auch in zweiter Instanz mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung gescheitert. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Montag mitteilte. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf eine Wahl auswirken, können nur nachträglich im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (Az.: 10 B 11032/25.OVG).

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Am 5. August hatte der Wahlausschuss der Stadt den Wahlvorschlag der AfD zurückgewiesen. Das Gremium begründete dies damit, dass es Zweifel an Pauls Verfassungstreue gebe. Dagegen ging der Politiker rechtlich vor. Er beantragte, ihn als Kandidaten für die Wahl am 21. September zuzulassen. Bereits die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, hatte seinen Antrag abgewiesen.

Diese Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun. Paul drohe keine unzumutbare und irreparable Rechtsbeeinträchtigung, entschieden die Richter. Die Zurückweisung ist nicht offensichtlich fehlerhaft. Es bestünden ausreichend Anhaltspunkte dafür, dass Paul nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.

Die Zweifel könnten daraus abgeleitet werden, dass Paul mehrfach die Verbreitung von umstrittenen sogenannten Remigationsplänen seiner Partei zumindest unterstützte und sich nicht davon distanzierte. Im November 2023 habe er selbst einen Vortrag dazu gehalten, warum "Remigration" nötig sei. Dabei habe er sich auf die von der rechtsextremistischen Identitären Bewegung geforderte erzwungene Rückführung von Migranten in ihre Herkunftsländer bezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht gehe davon aus, dass das umstrittene Konzept der "Remigration" nicht mit der Menschenwürde und damit auch nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei.

L.Scott--EWJ

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