English Woman's Journal - Anklage: Junger IS-Anhänger soll Anschlag in Deutschland geplant haben

Anklage: Junger IS-Anhänger soll Anschlag in Deutschland geplant haben


Anklage: Junger IS-Anhänger soll Anschlag in Deutschland geplant haben
Anklage: Junger IS-Anhänger soll Anschlag in Deutschland geplant haben / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein knappes halbes Jahr nach der Festnahme eines russischen mutmaßlichen IS-Anhängers am Flughafen Berlin-Brandenburg hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben. Akhmad E. wird verdächtigt, einen Anschlag in Deutschland geplant zu haben, wie die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte - etwa auf die israelische Botschaft in Berlin.

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Dazu habe er unter anderem über das Internet Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff gesucht. Eine Umsetzung des Plans sei aber daran gescheitert, dass er die notwendigen Inhaltsstoffe für Sprengstoff nicht beschaffen konnte.

Parallel zu seinen Anschlagsplänen soll E. für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben. Am 20. Februar sei er zum Flughafen gefahren mit dem Plan, sich in Pakistan dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen.

Auf dem Weg zum Boarding wurde er allerdings festgenommen. Der damals 18-Jährige kam in Untersuchungshaft. Im Juni übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, die zuvor die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg geführt hatte.

Die Karlsruher Behörde führte nun aus, dass E. zur Finanzierung seiner geplanten Reise zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones abgeschlossen und die Handys dann mit Gewinn verkauft habe. Kurz vor Reiseantritt habe er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf den IS geschickt.

Die Anklage wirft ihm die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland - des IS - vor, wobei er als Heranwachsender unter 21 Jahren gehandelt habe. Außerdem erhebt die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der versuchten Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe. Darüberhinaus soll E. eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und sich eine Anleitung dafür beschafft haben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Berliner Kammergericht.

D.W.Robertson--EWJ

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