English Woman's Journal - Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe

Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe


Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe
Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

In ihrem Kampf gegen die Veröffentlichung von Ergebnissen einer Lebensmittelkontrolle hat eine Cateringfirma aus Hessen einen Zwischenerfolg erzielt. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag erklärte, muss der hessische Verwaltungsgerichtshof erneut über eine Beschwerde der Firma entscheiden. Denn seit der Kontrolle ist viel Zeit vergangen. (Az. 1 BvR 1949/24)

Textgröße ändern:

Das Ordnungsamt untersuchte die Betriebsstätte im Februar 2023 und stellte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften fest. Unter anderem war demnach verdorbenes Essen im Kühlschrank. Die Behörde kündigte an, das Ergebnis zu veröffentlichen.

Dagegen stellte die Firma einen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main jedoch im April 2023 ablehnte. Die Firma wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dieser entschied erst mehr als 14 Monate später, im Juli 2024, und wies die Beschwerde zurück. Daraufhin zog die Firma vor das Verfassungsgericht.

Dieses stellte nun eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit fest. Dabei ging es um die Auslegung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Demnach muss die Öffentlichkeit "unverzüglich" über lebensmittelrechtliche Verstöße informiert werden.

Dabei muss aber der Einzelfall betrachtet werden, wie Karlsruhe ausführte. Eine Veröffentlichung von teilweise nicht endgültig festgestellten oder schon behobenen Rechtsverstößen könne schwere Folgen für betroffene Unternehmen haben, die bis zur Vernichtung der Existenz reichen könnten. Der Verwaltungsgerichtshof habe berücksichtigen müssen, ob die zeitliche Verzögerung noch angemessen sei.

17 Monate seit Feststellung der Hygienemängel könne eine Veröffentlichung ihren Zweck nicht mehr so sehr erreichen, dass sie den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertige. Denn je länger ein Verstoß her sei, desto weniger lasse sich daraus auf die aktuelle Lage in der Firma schließen.

Das Verfassungsgericht hob die Eilentscheidung aus Kassel auf, der Verwaltungsgerichtshof muss erneut über die Beschwerde entscheiden.

L.Ross--EWJ

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: