English Woman's Journal - 17-Jähriger in Rheinland-Pfalz erstochen: Gericht muss nach Freispruch neu verhandeln

17-Jähriger in Rheinland-Pfalz erstochen: Gericht muss nach Freispruch neu verhandeln


17-Jähriger in Rheinland-Pfalz erstochen: Gericht muss nach Freispruch neu verhandeln
17-Jähriger in Rheinland-Pfalz erstochen: Gericht muss nach Freispruch neu verhandeln / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Zwei Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen durch einen Messerstich nach einer Grillparty in Rheinland-Pfalz muss das Landgericht Landau neu über den Fall verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch für den mutmaßlichen Täter mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf. Das Landgericht hatte angenommen, dass der zur Tatzeit 20-Jährige aus Angst die Grenze der Notwehr überschritten habe. (Az. 4 StR 327/24)

Textgröße ändern:

Es stellte fest, dass der Angeklagte und das spätere Opfer schon vor der Tat im Juli 2023 in Streit geraten waren. Freunde des späteren Opfers hätten den Angeklagten getreten und geschlagen, wodurch dieser ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten habe. Außerdem habe er sein Handy verloren.

Als er später betrunken in seinem parkenden Auto saß, sei die Freundesgruppe vorbeigekommen und habe ihn mit einer Taschenlampe aufgeschreckt. Er sei zunächst in Panik geraten, dann aber aus dem Auto ausgestiegen. Er habe das spätere Opfer nach seinem Handy gefragt. Aus Sorge vor einem weiteren Streit habe er aus seinem Auto ein großes Klappmesser mitgenommen.

Die beiden seien wieder in Streit geraten. Der 17-Jährige habe den späteren Angeklagten ins Gesicht geschlagen. Dieser wiederum habe den Jugendlichen mit dem Messer in den Brustkorb gestochen und dabei dessen Tod in Kauf genommen. Der 17-Jährige starb noch am Tatort.

Der 20-Jährige sei losgefahren, nach wenigen Metern habe er aber gestoppt und sei mit dem Messer in der Hand ausgestiegen, um seine verlorene Brille zu suchen. Als er diese nicht fand, sei er weggefahren.

Das Landgericht wertete die Tat als Totschlag, der Angeklagte sei aber entschuldigt. Es sei zwar keine Notwehr gewesen. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass der 20-Jährige die Grenzen der Notwehr wegen gesteigerter Angst überschritten habe. Er wurde freigesprochen.

Gegen das Urteil wandten sich die Staatsanwaltschaft und mehrere Nebenkläger an den BGH, wo ihre Revisionen nun Erfolg hatten. Der BGH fand Rechtsfehler. So habe das Landgericht seine Feststellungen offenbar vor allem auf Aussagen des Angeklagten basiert.

Es habe nicht erörtert, ob die Tat durch Wut und Verärgerung beeinflusst worden sei. Das Verhalten des Angeklagten während und nach der Tat spreche nicht unbedingt dafür, dass er von Furcht geleitet wurde. Darum muss das Landgericht neu verhandeln und entscheiden.

R.Mcintosh--EWJ

Empfohlen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen

Nach jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien haben sich beide Länder auf die Beilegung ihrer seit Jahren schwersten Krise geeinigt. Sie seien entschlossen, ihre guten Beziehungen aufrechtzuerhalten, hieß es am Dienstag in einer vom syrischen Außenministerium veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Demnach nahm Jordaniens Außenminister Ajman Safadi am Dienstag Kontakt zu seinem syrischen Kollegen Assaad al-Schaibani auf.

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Textgröße ändern: