English Woman's Journal - EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden

EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden


EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden
EuGH zu Abgasskandal: Nutzung von Auto darf bei Schadenersatz angerechnet werden / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Im Abgasskandal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen aus Deutschland beantwortet. Wenn einem Autokäufer Schadenersatz zusteht, darf demnach die Nutzung des Fahrzeugs angerechnet werden. Auch eine Begrenzung der Entschädigung auf 15 Prozent des Kaufpreises verstößt dem Urteil vom Freitag zufolge nicht grundsätzlich gegen EU-Recht. Die Entschädigung müsse aber eine angemessene Wiedergutmachung darstellen, betonte der Gerichtshof. (Az. C-666/23)

Textgröße ändern:

Die Fragen kamen vom Landgericht Ravensburg, das mit Klagen von Autokäufern gegen Volkswagen befasst ist. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Käufern im Dieselskandal auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatz zustehen kann. Er hatte den Anspruch aber eingegrenzt auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises und außerdem bestimmt, dass die Nutzung des Autos angerechnet werden könne. Beides hielt der EuGH nun für zulässig.

Die beiden Kläger in Ravensburg geben an, dass ihre Autos mit einem Thermofenster ausgestattet seien. Diese Software, die ab einer Außentemperatur von zehn Grad Celsius die Abgasrückführung verringere, sei eine unzulässige Abschalteinrichtung. In einem der Fälle wurde das Thermofenster erst nachträglich per Update aufgespielt.

Hersteller berufen sich in einigen Fällen darauf, dass sie beim besten Willen nicht erkennen konnten, dass eine Abschalteinrichtung unzulässig war - etwa wenn das Kraftfahrtbundesamt sie genehmigte. Dazu erklärte der EuGH, dass ein Autobauer nicht allein deshalb von der Haftung befreit sei, weil die nationale Behörde den Fahrzeugtyp oder die Abschalteinrichtung genehmigte und eine EG-Typgenehmigung vorliege. Außerdem sei es in dem Zusammenhang irrelevant, ob die Software von Beginn an vorhanden war oder erst später aufgespielt wurde.

Die konkreten Rechtsstreitigkeiten muss nun das Ravensburger Gericht entscheiden. Es muss dabei prüfen, ob die Anrechnung der Nutzung und die Beschränkung auf höchstens 15 Prozent eine angemessene Entschädigung sind.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Urteil in Prozess um Solinger Anschlag mit drei Toten erwartet

Im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten soll am Mittwoch (09.30 Uhr) das Urteil gegen den Angeklagten fallen. Die Bundesanwaltschaft beantragte in dem Staatsschutzprozess vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere seiner Schuld. Die Verteidigung schloss sich dem an - mit Ausnahme der Forderung nach einer Sicherungsverwahrung.

Richter-Votum im Bolsonaro-Prozess: Moraes stimmt für Schuldspruch

Im Putsch-Prozess gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro hat der Richter des Obersten Gerichtshofs, Alexandre de Moraes, für einen Schuldspruch gestimmt. Bolsonaro habe alle der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Straftaten begangen, befand der Richter am Dienstag. Die in dem Prozess vorgelegten Beweise hätten gezeigt, dass der rechtsradikale Ex-Präsident Teil einer von ihm angeführten "kriminellen Organisation" war.

Geldstrafen wegen Falschaussagen in Prozess um in Teich ertrunkene Kinder

Neun Jahre nach dem Tod dreier Kinder in einem Teich im nordhessischen Neukirchen hat das Landgericht Marburg zwei Männer wegen Falschaussagen zu Geldstrafen verurteilt. Sie wurden wegen uneidlicher Falschaussage schuldig gesprochen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass beide im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Neukirchen falsch ausgesagt hatten.

Vier Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Geldautomatensprengungen

Bei einer Durchsuchungsaktion wegen mehrerer Geldautomatensprengungen haben Ermittler in Nordrhein-Westfalen vier Menschen festgenommen. Sie sollen an drei Sprengungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland beteiligt gewesen sein, wie die Landespolizeidirektion Saarland am Dienstag in Saarbrücken mitteilte. Demnach gab es zwischen den Taten von 2024 einen Zusammenhang. Die mutmaßlichen Täter sollen eine kriminelle Vereinigung unterstützt haben.

Textgröße ändern: