English Woman's Journal - Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen

Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen


Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen
Urteil nach tödlichem Überfall auf Paar in Sankt Peter-Ording: Lange Haftstrafen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Eineinhalb Jahre nach einem tödlichen Raubüberfall auf ein hochbetagtes Ehepaar im schleswig-holsteinischen Sankt Peter-Ording sind vier Männer zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sprach die 36, 37, 38 und 43 Jahre alten Männer am Donnerstag des schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Sie wurden zu Freiheitsstrafen zwischen neuneinhalb und 14 Jahren verurteilt.

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Nach Überzeugung der Kammer wollten die Männer im Januar 2024 in das Wohnhaus der damals 79 Jahre alten Frau und des 99 Jahre alten Mannes eindringen, um es auszurauben. Während zwei von ihnen im Auto warteten, verkleideten die anderen beiden sich als Paketboten und klingelten.

Als der Ehemann öffnete, drängten sie ihn unter vorgehaltener Schreckschusswaffe ins Haus. Dabei stürzte der 99-Jährige und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Er verstarb innerhalb kürzester Zeit an Herzversagen und folgendem Herzkreislaufstillstand.

Die Ehefrau wurde unterdessen gefesselt und gegen Kopf und Hals geschlagen. Die Angeklagten forderten sie auf, Verstecke von Wertgegenständen im Haus zu verraten und drohten damit, ihr einen Finger abzuschneiden. Letztlich erbeuteten sie ein Mobiltelefon, 250 Euro Bargeld und zwei Goldketten.

Laut Gericht waren die Täter im Zusammenhang mit einer handwerklichen Tätigkeit auf das Wohnhaus der Eheleute aufmerksam geworden und hatten dort hohe Summen Bargeld und Wertgegenstände vermutet. Im Dezember 2023 und am 5. Januar 2024 hatten sie bereits erfolglos versucht, in das Haus einzubrechen.

Die Staatsanwaltschaft war von Mord ausgegangen und beantragte lebenslange Freiheitsstrafen. Die Kammer konnte jedoch keinen Tötungsvorsatz feststellen, da die Wunde am Kopf des 99-Jährigen mutmaßlich nicht von einem Gegenstand, sondern von einem Sturz gegen die Kante einer Türzarge stammte. Die Verteidigung hatte auf geringere Haftstrafen beziehungsweise Freispruch plädiert. Sie sah bei drei Angeklagten keinen Nachweis für die Tat.

L.Paterson--EWJ

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