English Woman's Journal - US-Berufungsgericht blockiert Trumps Staatsbürgerschafts-Pläne

US-Berufungsgericht blockiert Trumps Staatsbürgerschafts-Pläne


US-Berufungsgericht blockiert Trumps Staatsbürgerschafts-Pläne
US-Berufungsgericht blockiert Trumps Staatsbürgerschafts-Pläne / Foto: Jim WATSON - AFP

Die Pläne von US-Präsident Donald Trump für eine eingeschränkte Staatsbürgerschaft per Geburt liegen vorerst weiter auf Eis. Ein US-Berufungsgericht urteilte am Mittwoch (Ortszeit), das Vorhaben sei nicht verfassungsgemäß. Das Urteil richtet sich gegen ein Trump-Dekret, nach dem Kinder von irregulären Einwanderern bei ihrer Geburt in den USA nicht mehr automatisch Anrecht auf die Staatsbürgerschaft hätten.

Textgröße ändern:

Trumps Pläne würden "vielen Menschen, die in den Vereinigten Staaten geboren wurden, die Staatsbürgerschaft verweigern", erklärte der Richter Ronald Gould. Dies sei "verfassungswidrig".

Damit erklärte das Berufungsgericht des Bundes des neunten Bezirks auch die erstinstanzliche Entscheidung eines Bezirksgerichts in Seattle für zulässig. Dieses Gericht hatte Trumps Pläne wegen Verfassungsbedenken ebenfalls blockiert.

Damit ist der Rechtsstreit um die US-Staatsbürgerschaft allerdings noch nicht beigelegt. Ende Juni hatte der Oberste Gerichtshof in Washington Trump in dem Fall gestärkt. Er schränkte die Möglichkeit einzelner Richterinnen und Richter ein, Trumps Entscheidungen landesweit zu blockieren.

Zugleich räumte der Supreme Court jedoch die Möglichkeit für Sammelklagen ein. Inhaltlich äußerte sich das höchste US-Gericht bisher nicht zur Frage der Staatsbürgerschaft. Nach Angaben des US-Justizministeriums ist eine Entscheidung im Oktober geplant.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung. Er besagt, dass alle Menschen, die "in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterliegen, Bürger der Vereinigten Staaten sind". Die US-Regierung bestreitet, dass dieser Grundsatz auch für Babys von Frauen gilt, die sich ohne gültige Papiere im Land aufhalten. Das Trump-Dekret ist Teil des massiv verschärften Vorgehens seiner Regierung gegen Einwanderer.

F.Stewart--EWJ

Empfohlen

Nach mehreren Polizeieinsätzen: Kemptener Laufenten wieder zu Hause

Fünf Laufenten, die im bayerischen Kempten über mehrere Tage die Polizei auf Trab hielten, sind wieder zu Hause. Sie seien wohlbehalten an ihren Besitzer übergeben worden, teilte die örtliche Polizei am Mittwoch mit. Die Tiere waren in der vergangenen Woche immer wieder auf zwei mehrspurigen Straßen im Norden der Stadt unterwegs gewesen und hatten viele Anrufe besorgter Bürger ausgelöst.

Baden-Württemberg: 16-jähriger Motorradfahrer stirbt bei Unfall in Gegenverkehr

Ein 16 Jahre alter Motorradfahrer ist in Baden-Württemberg bei einem Verkehrsunfall im Gegenverkehr tödlich verletzt worden. Der Jugendliche geriet am Dienstag auf einer Kreisstraße bei Ehningen in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Auto, wie die Polizei in Ludwigsburg und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten. Der 16-Jährige starb noch an der Unfallstelle.

Norwegen: Anklage fordert mehr als sieben Jahre Haft für Mette-Marits Sohn

Im Vergewaltigungsprozess gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit hat die Staatsanwaltschaft in Oslo sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. "Vergewaltigung kann dauerhafte Folgen haben und Leben zerstören", sagte Staatsanwalt Sturla Henriksbö am Mittwoch vor Gericht in Oslo. Der 29-jährige Marius Borg Hoiby ist in 40 Punkten angeklagt, unter anderem soll er vier Frauen vergewaltigt haben, während diese schliefen oder bewusstlos waren.

Haftstrafe für ranghohen PKK-Funktionär in Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen ranghohen Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 38 Jahre alte türkische Staatsangehörige wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: