English Woman's Journal - Lange Haftstrafen für tödliches Autorennen in Hamburg - keine Mordverurteilung

Lange Haftstrafen für tödliches Autorennen in Hamburg - keine Mordverurteilung


Lange Haftstrafen für tödliches Autorennen in Hamburg - keine Mordverurteilung
Lange Haftstrafen für tödliches Autorennen in Hamburg - keine Mordverurteilung / Foto: Yasuyoshi CHIBA - AFP/Archiv

Das Landgericht Hamburg hat zwei Männer wegen eines Autorennens mit einem toten Kind zu Haftstrafen verurteilt. Sie sollen für sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Schuldig gesprochen wurden sie unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Angeklagt waren die beiden Männer wegen Mordes und versuchten Mordes. Deswegen wurden sie allerdings nicht verurteilt.

Textgröße ändern:

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer im August mit ihren Autos ein Rennen geliefert hatten. Dabei rasten sie mit Geschwindigkeiten von bis zu 178 Kilometern pro Stunde durch die Stadt. Einer der Angeklagten prallte mit hoher Geschwindigkeit gegen das Auto einer Frau.

Beide Fahrzeuge wurden auf die Gegenfahrbahn geschleudert und zerstört. Auf der Rückbank im Auto der Frau saßen ihre beiden damals zweijährigen Söhne. Einer von ihnen erlag seinen schweren Verletzungen noch am selben Abend. Sein Zwillingsbruder wurde schwer verletzt.

Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer jeweils lebenslange Haft unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes beantragt.

Die Verteidigung stellte keine konkreten Haftanträge. Die Anwälte eines der Angeklagten forderten eine "angemessene Freiheitsstrafe" für die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen. Für den Mitangeklagten forderte die Verteidigung eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Fast drei Jahre Haft für früheren Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs

In einem Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kinds ist ein früherer Bundestagsabgeordneter in Niedersachsen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In die am Mittwoch verhängte Strafe floss nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Braunschweig eine vorherige andere Verurteilung ein. Berichten zufolge handelt es sich bei dem Angeklagten um den ehemaligen FDP-Abgeordneten Hartmut Ebbing.

Nach tödlichem Angriff auf Klinik in Kabul: Taliban drohen Pakistan mit Rache

Zwei Tage nach dem pakistanischen Angriff auf eine Entzugsklinik in Kabul mit hunderten Toten und Verletzten hat die afghanische Taliban-Regierung Vergeltung angedroht - und sich zugleich gesprächsbereit gezeigt. Pakistan kündigte derweil am Mittwoch eine Waffenruhe für das bevorstehende Zuckerfest zum Ende des Ramadan an. Zuvor hatte erstmals eine westliche Nichtregierungsorganisation bestätigt, dass "hunderte" Menschen in der Klinik getötet und verletzt wurden.

Fast acht Jahre Haft für Betreiber von krimineller Handelsplattform in Hessen

Das Landgericht im hessischen Gießen hat einen 30-Jährigen wegen des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Darknet zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen bandenmäßigen Drogenhandels, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die Darknetplattform Crimenetwork betrieben hatte.

Nach mehreren Polizeieinsätzen: Kemptener Laufenten wieder zu Hause

Fünf Laufenten, die im bayerischen Kempten über mehrere Tage die Polizei auf Trab hielten, sind wieder zu Hause. Sie seien wohlbehalten an ihren Besitzer übergeben worden, teilte die örtliche Polizei am Mittwoch mit. Die Tiere waren in der vergangenen Woche immer wieder auf zwei mehrspurigen Straßen im Norden der Stadt unterwegs gewesen und hatten viele Anrufe besorgter Bürger ausgelöst.

Textgröße ändern: