English Woman's Journal - Merz offen für Absenkung der Hürde bei Richterwahl: Könnte Überlegung wert sein

Merz offen für Absenkung der Hürde bei Richterwahl: Könnte Überlegung wert sein


Merz offen für Absenkung der Hürde bei Richterwahl: Könnte Überlegung wert sein
Merz offen für Absenkung der Hürde bei Richterwahl: Könnte Überlegung wert sein / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich offen für Vorschläge gezeigt, für die Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht künftig keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr in Bundestag und Bundesrat zu verlangen. "Daran etwas zu ändern, könnte eine Überlegung sein", sagte Merz am Freitag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Er habe in der Frage noch keine abgeschlossene Meinung, verfolge diese Diskussion aber "mit Interesse".

Textgröße ändern:

Der Kanzler fügte hinzu, "aus heutiger Sicht" sehe er "nach wie vor gute Gründe dafür, nicht von einfachen Mehrheiten die Wahlen zum Bundesverfassungsgericht abhängig zu machen". Vorschläge zur Absenkung der Zwei-Drittel-Mehrheit bei den Richterwahlen waren von CSU-Chef Markus Söder und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (CDU) gekommen.

Die geplante Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern im Bundestag hatte vergangene Woche kurzfristig verschoben werden müssen, weil es in der Unionsfraktion Vorbehalte gegen die von der SPD vorgeschlagene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf gab. Die Angelegenheit hatte einen offenen Koalitionsstreit ausgelöst.

Der Kanzler nahm die Kandidatin Brosius-Gersdorf am Freitag gegen die teils heftige Kritik vor allem aus dem rechten politischen Spektrum in Schutz. Was die Juristin in den vergangenen Wochen erlebt habe, sei "völlig inakzeptabel", sagte Merz. "Die Kritik, die da teilweise geäußert worden ist, ist unsachlich gewesen, polemisch gewesen, zum Teil persönlich beleidigend und herabsetzend gewesen." Es gebe vor allem in den sozialen Medien eine Diskussion, in der "nicht zurückgeschreckt wird vor massiven persönlichen Diffamierungen".

Merz wollte sich am Freitag noch nicht festlegen, welchen weiteren Weg die Koalition bei der Richterwahl beschreiten wolle. Auf die Frage, ob die Koalition neue Personalvorschläge unterbreite, sagte er: "Ich schließe keine Option aus." Die Koalition berate intern über eine Lösung, wobei er als Abgeordneter und CDU-Chef sich aktiv an dieser Diskussion beteiligen und eine Lösung ermöglichen wolle.

St.Ch.Russell--EWJ

Empfohlen

Stromausfall in Berlin: Betreiber rechnet mit Wiederversorgung am Donnerstagabend

Nach dem großflächigen Stromausfall im Berliner Südosten infolge eines Brandanschlags hat der Netzbetreiber für Donnerstagabend damit gerechnet, alle Kunden wieder versorgen zu können. "Die Arbeiten laufen planmäßig", sagte ein Sprecher des Betreibers Stromnetz Berlin am Nachmittag. Bis zuletzt waren noch 13.300 Haushalte ohne Strom. Unterdessen bestätigte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die Authentizität eines Bekennerschreibens aus der linken Szene.

Urteil: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub

Bundesbeamte haben einem Urteil zufolge Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt ihres Kindes. Der Anspruch ergebe sich ummittelbar aus EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht in Köln am Donnerstag entschied. Es gab damit einem Beamten Recht, der gegen die Bundesrepublik als seinen Dienstherrn geklagt hatte. Diese muss dem Mann seinen beantragten Vaterschaftsurlaub nun rückwirkend gewähren und die Tage seinem Urlaubskonto gutschreiben. (Az.: 15 K 1556/24)

Durchsuchungen wegen Drogenhandels in Hessen - sechs vorläufige Festnahmen

Bei Durchsuchungen wegen Drogenhandels haben Ermittler in Hessen und Rheinland-Pfalz sechs Menschen vorläufig festgenommen. Ihnen werden verschiedene Taten im Zusammenhang mit organisiertem Drogenhandel und Geldwäsche vorgeworfen, wie das hessische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Donnerstag mitteilten. Die sechs Festgenommenen kamen nach den Durchsuchungen wieder auf freien Fuß. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen zwölf Beschuldigte.

Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Geldstrafe

Nach einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist ein Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt sprach ihn des Hausfriedensbruchs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 4500 Euro beantragt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Textgröße ändern: