English Woman's Journal - 19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig

19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig


19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig
19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Mehr als ein Jahr nach der Ermordung seiner 18 Jahre alten Exfreundin in deren Elternhaus in Bayern ist ein junger Mann rechtskräftig zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Bayreuth am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte die Strafe im November verhängt.

Textgröße ändern:

Das Gericht verurteilte den damals 19-jährigen Leon D. trotz seines Alters nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht. Dass er anstelle einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe eine zeitliche begrenzte Strafe erhielt, erklärt sich mit einer Regelung für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Heranwachsende, die für Mord zwischen zehn und 15 Jahren Haft vorsieht.

Die Kammer sah es nach neun Verhandlungstagen unter anderem auf Grundlage der Auswertung zahlreicher digitaler Beweismittel wie Internet- und Chatverläufen als erwiesen an, dass der Angeklagte einem zuvor ausgearbeiteten detaillierten Tatplan gefolgt war. Er fuhr demnach am 24. Mai zu seiner Exfreundin, betrat unter einem Vorwand das Haus und stach unvermittelt auf das arg- und wehrlose Opfer ein.

Er brachte ihr laut Gericht eine Vielzahl von Messerstichen in das Gesicht sowie gegen den Kopf, den Hals und den Körper bei. Letztendlich starb die junge Frau nach einem Stich und einem Schnitt in den Hals binnen einer Minute.

D. wollte nach Überzeugung der Kammer seine Exfreundin töten, weil sie sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen. Es seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe verwirklicht.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

Oberstes Gericht in Brasilien verurteilt Ex-Staatschef Bolsonaro wegen Putschversuchs

Historisches Urteil in Brasilien: Ex-Präsident Jair Bolsonaro ist vom Obersten Gericht des Landes wegen eines versuchten Staatsstreichs verurteilt worden. Vier der fünf Richter befanden den 70-Jährigen am Donnerstag für schuldig. Sie müssen nun über das Strafmaß für den rechtsextremen Politiker beraten, dem eine Freiheitsstrafe von mehr als 40 Jahren droht.

Stromausfall in Berlin: Betreiber rechnet mit Wiederversorgung am Donnerstagabend

Nach dem großflächigen Stromausfall im Berliner Südosten infolge eines Brandanschlags hat der Netzbetreiber für Donnerstagabend damit gerechnet, alle Kunden wieder versorgen zu können. "Die Arbeiten laufen planmäßig", sagte ein Sprecher des Betreibers Stromnetz Berlin am Nachmittag. Bis zuletzt waren noch 13.300 Haushalte ohne Strom. Unterdessen bestätigte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die Authentizität eines Bekennerschreibens aus der linken Szene.

Urteil: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub

Bundesbeamte haben einem Urteil zufolge Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt ihres Kindes. Der Anspruch ergebe sich ummittelbar aus EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht in Köln am Donnerstag entschied. Es gab damit einem Beamten Recht, der gegen die Bundesrepublik als seinen Dienstherrn geklagt hatte. Diese muss dem Mann seinen beantragten Vaterschaftsurlaub nun rückwirkend gewähren und die Tage seinem Urlaubskonto gutschreiben. (Az.: 15 K 1556/24)

Durchsuchungen wegen Drogenhandels in Hessen - sechs vorläufige Festnahmen

Bei Durchsuchungen wegen Drogenhandels haben Ermittler in Hessen und Rheinland-Pfalz sechs Menschen vorläufig festgenommen. Ihnen werden verschiedene Taten im Zusammenhang mit organisiertem Drogenhandel und Geldwäsche vorgeworfen, wie das hessische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Donnerstag mitteilten. Die sechs Festgenommenen kamen nach den Durchsuchungen wieder auf freien Fuß. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen zwölf Beschuldigte.

Textgröße ändern: