English Woman's Journal - Tödlicher Messerangriff auf Jogger: Angeklagter kommt in Psychiatrie

Tödlicher Messerangriff auf Jogger: Angeklagter kommt in Psychiatrie


Tödlicher Messerangriff auf Jogger: Angeklagter kommt in Psychiatrie
Tödlicher Messerangriff auf Jogger: Angeklagter kommt in Psychiatrie / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein 25 Jahre alter Mann, der im November in Baden-Württemberg einen ihm zufällig entgegenkommenden Jogger niederstach und tödlich verletzte, kommt in die Psychiatrie. Das Landgericht Stuttgart ordnete am Dienstag die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Vom eigentlichen Tatvorwurf wurde der Mann demnach freigesprochen, weil er an einer Psychose leide und über keine für die Verurteilung erforderliche Steuerungsfähigkeit verfüge.

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Nach Ansicht der Strafkammer war der Angeklagte dem ihm unbekannten Jogger Mitte November in der 5000-Einwohner-Gemeinde Hochdorf im Landkreis Esslingen begegnet. Zunächst habe er den 56-Jährigen mehrfach von hinten geschubst, worauf der Mann auf die Knie gefallen sei. Während dieser aufstehen wollte, versetzte ihm der Angeklagte dem Gericht zufolge mit einem Messer vier Stiche in den Oberkörper. Einer davon traf das Herz und war tödlich.

Das Opfer habe keine Chance gehabt, dem Angreifer zu entkommen und die Attacke zu überleben, sagte die Vorsitzende Richterin den Angaben zufolge bei der Urteilsverkündung. Ein konkretes Motiv für "diese sinnlose Tat" könne nicht festgestellt werden. Der Geschädigte "war wohl zur falschen Zeit am falschen Ort".

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich davon ausgegangen, dass der aus Afghanistan stammenden Asylbewerber aus Frust gehandelt hatte. Er soll über seine wenige Tage vorher erfolgte Verlegung von einer Asylbewerberunterkunft in Hochdorf nach Wernau am Neckar frustriert gewesen sein. Außerdem soll er über einen kurz vorher stattgefundenen Streit in seiner ehemaligen Unterkunft verärgert gewesen sein.

Nach Angaben der Richterin war beim Angeklagten, der im Herbst 2022 nach Deutschland eingereist war, spätestens Anfang 2024 eine Psychose "deutlich erkennbar", die "rapide" zugenommen habe. Ob und wann er aus der Psychiatrie entlassen werden könne, sei völlig offen.

S.Smith--EWJ

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