English Woman's Journal - Verschärfte Asylpolitik: Nur wenige Klagen gegen Zurückweisungen an deutscher Grenze

Verschärfte Asylpolitik: Nur wenige Klagen gegen Zurückweisungen an deutscher Grenze


Verschärfte Asylpolitik: Nur wenige Klagen gegen Zurückweisungen an deutscher Grenze
Verschärfte Asylpolitik: Nur wenige Klagen gegen Zurückweisungen an deutscher Grenze / Foto: Michaela STACHE - AFP/Archiv

In den ersten zwei Monaten der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingeführten verschärften Grenzkontrollen hat es nur wenige Klagen von Asylsuchenden gegeben. Insgesamt gibt es erst sechs Klagen, wie der "Stern" am Sonntag unter Berufung auf eine von dem Magazin gestellte Anfrage ans Innenministerium berichtete.

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Im Mai hatten drei Somalier mit Hilfe der Organisation Pro Asyl erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Dazu sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem "Stern": "Es sind zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig."

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte damals unter anderem eine zu schlechte Begründung der Zurückweisungen angemahnt. Dobrindt hatte danach Nachbesserungen versprochen. Diese will das Ministerium aber erst vor Gericht liefern, wie ein Sprecher dem "Stern" weiter sagte.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, sagte dem Magazin: "In unserem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass Gerichte angerufen werden können." Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten gewesen. "Es handelt sich aber um eine grundsätzliche europarechtliche Frage, die dann auch nur vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden kann", sagte Throm.

Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp hatte am Freitag im Berliner "Tagesspiegel" gesagt, ob der Fall der Somalier weiter an den Europäischen Gerichtshof gehe, hänge allein von der Betroffenen ab. Parallel habe Pro Asyl jedoch einen Appell an die EU-Kommission gerichtet, damit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird.

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, kritisierte das Innenministerium im "Stern": "Bis heute kann das federführende Haus maßgebliche Fragen nicht beantworten." Dessen Rechtsauffassung sei "abwegig", sagte von Notz. "Mit Nachdruck fordern wir Innenminister Dobrindt noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern", fügte er hinzu.

R.Mcintosh--EWJ

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