English Woman's Journal - EU-Staaten wollen weitere Lockerungen beim Lieferkettengesetz

EU-Staaten wollen weitere Lockerungen beim Lieferkettengesetz


EU-Staaten wollen weitere Lockerungen beim Lieferkettengesetz
EU-Staaten wollen weitere Lockerungen beim Lieferkettengesetz / Foto: Munir UZ ZAMAN - AFP/Archiv

Die EU-Mitgliedstaaten setzen sich beim Lieferkettengesetz für weitere Zugeständnisse an die Wirtschaft ein. Neben des schon beschlossenen Aufschubs der Vorgaben auf 2028 verständigten sich die Vertreter der 27 Länder am Montagabend in Brüssel darauf, dass die Regeln für deutlich weniger Unternehmen gelten sollen. Die Firmen sollen zudem weniger Daten zu ihren Produktionsketten liefern müssen.

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Mit dem Gesetz will die EU eigentlich Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Diese Schwelle wollen die Regierungen der EU-Länder nun anheben, auf mindestens 5000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.

Das entspräche einem Lieferkettengesetz, wie es derzeit in Frankreich in Kraft ist. Das deutsche Gesetz schreibt, wie bislang auf EU-Ebene vorgesehen war, Regeln für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten vor, die schwarz-rote Bundesregierung will es aber ohnehin abschaffen.

Nach Vorstellung einer Mehrheit im Rat der Mitgliedstaaten sollen die künftigen EU-Regeln zudem weiter gelockert werden. Die betroffenen Firmen sollen etwa nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Die Regierungen wollen zudem weniger detaillierte Angaben von den Unternehmen einfordern, strenge Vorgaben soll es nur noch für Lieferketten mit einem besonders hohen Risiko geben.

Die EU-Länder wollen zudem eine bislang vorgesehene EU-weite zivilrechtliche Haftung für die Vorgaben abschaffen. Klagen gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen das Gesetz würden damit erschwert. Gerichtsverfahren hingen von der Rechtsprechung im jeweiligen EU-Land ab.

Der Rat der 27 Mitgliedstaaten muss nun mit dem Europaparlament über die Lockerungen beraten, die Abgeordneten haben dazu noch keine Verhandlungsposition verabschiedet. Ein Aufschub des Gesetzes ist hingegen schon beschlossen: Die ersten Regeln gelten ab dem 26. Juli 2028, ein Jahr später als zuvor geplant.

Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatten in den vergangenen Wochen gefordert, das Lieferkettengesetz ganz abzuschaffen. In Berlin sorgte das für Spannungen, Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) widersprachen Merz.

D.W.Robertson--EWJ

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