English Woman's Journal - Nach Todesfahrt von Mannheim: Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben

Nach Todesfahrt von Mannheim: Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben


Nach Todesfahrt von Mannheim: Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben
Nach Todesfahrt von Mannheim: Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben / Foto: Thomas LOHNES - AFP/Archiv

Dreieinhalb Monate nach der Tat ist gegen den mutmaßlichen Todesfahrer von Mannheim Anklage erhoben worden. Dem 40-jährigen Deutschen wird unter anderem zweifacher Mord vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt am Montag mitteilte. Der Beschuldigte aus Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz war am Rosenmontag mit einem Auto durch die Mannheimer Innenstadt gerast und hatte zwei Menschen getötet sowie 14 weitere verletzt.

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Laut Anklage war der 40-Jährige mit bis zu 80 Stundenkilometern hunderte Meter durch eine Fußgängerzone gerast. Sein Ziel sei gewesen, eine "noch unbestimmte Anzahl an Fußgängern zu töten", erklärte die Staatsanwaltschaft.

Dazu fuhr er laut Anklage gezielt in mehrere Fußgänger und Menschengruppen. Bei den Todesopfern handelte es sich laut früheren Angaben um eine 83-jährige Frau und einen 54-jährigen Mann. Unter den 14 Verletzten befand sich auch ein zweijähriges Kind.

Nach der Tat versuchte der Mann, seinen Kleinwagen zu wenden. Dabei habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss nach oben abgegeben, um den Taxifahrer einzuschüchtern und zu verhindern, dass dieser ihm folgt.

Der Beschuldigte ergriff dann die Flucht und versuchte anschließend, sich mit einem Schuss in den Mund zu töten. Er wurde medizinisch behandelt und später in Polizeigewahrsam genommen.

Der 40-Jährige äußerte sich bislang nicht zur Tat. Hinweise auf ein politisches Motiv ergaben sich laut Staatsanwaltschaft nicht. Der 40-Jährige leide seit Jahren an einer psychischen Erkrankung, daher sei eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen, hieß es weiter. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Mannheim.

R.Mcintosh--EWJ

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