English Woman's Journal - Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde

Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde


Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde
Streit um zwei Grundstücke in Hamburg geht in nächste Runde / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Im Streit um zwei Grundstücke in Hamburg muss das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt noch einmal entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob die Urteile auf und verwies sie zur neuen Verhandlung zurück, wie es am Dienstag mitteilte. Die Grundstücke liegen in den Gebieten Mitte Altona und Billebogen. (Az. 4 C 4.24)

Textgröße ändern:

Dort galten Verordnungen, die der Stadt ein Vorkaufsrecht einräumten. Wurde dort ein Grundstück verkauft, konnte die Stadt es kaufen und so ihre städtebaulichen Vorstellungen besser durchsetzen. Die klagenden Firmen verkauften im Mai 2021 ihre Grundstücke an andere, neu gegründete Firmen mit jeweils demselben Gesellschafter wie bei der Verkäuferfirma.

In einem Fall übte die Stadt ihr Vorkaufsrecht aus, im anderen Fall gab die Firma eine Abwendungserklärung ab. Das bedeutet, dass sie bestimmte Auflagen akzeptiert. Die Firmen klagten außerdem gegen den Kauf durch die Stadt - vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht mit Erfolg.

Die Hamburger Gerichte gingen davon aus, dass die Verkäufe der Firmen keine Kaufverträge mit Dritten waren. Denn es gehe nur um eine Verschiebung von Vermögen derselben Menschen. Damit die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben dürfe, müsse aber ein Kaufvertrag mit einem Dritten vorliegen.

Die Stadt wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das die Lage nun anders beurteilte. Es handle sich in solchen Fällen auch dann um einen Kaufvertrag mit einem Dritten, wenn Verkäufer und Käufer jeweils Einmannfirmen mit demselben alleinigen Anteilseigner seien. Die Firmen hätten sich selbst für dieses Vorgehen entschieden.

Über die Fälle selbst entscheiden konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht, weil noch Feststellungen fehlten. Das Oberverwaltungsgericht muss nun herausfinden, ob die Vorkaufsrechte im Übrigen rechtmäßig ausgeübt wurden.

K.R.Jones--EWJ

Empfohlen

Unbekannte schießen in Niedersachsen auf E-Scooter-Fahrer - Mann schwer verletzt

Im niedersächsischen Delmenhorst haben Unbekannte auf einen 48-jährigen E-Scooter-Fahrer geschossen und diesen dabei schwer verletzt. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten, fuhr der Mann in der Nacht zu Samstag mit seinem E-Scooter einen Geh- und Radweg lang. Dort schossen die unbekannten Täter auf ihn, anschließend flüchteten sie. Der Schwerverletzte konnte sich demnach in eine Gaststätte in der Nähe retten, wo er um Hilfe bat.

Brand auf Schrottplatz in Ludwigshafen sorgt für Großeinsatz

In Ludwigshafen hat ein Brand auf einem Schrottplatz für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt. Die Einsatzkräfte wurden am frühen Samstagmorgen zu dem Schrottplatz im Stadtteil Rheingönheim gerufen, wie die Feuerwehr Ludwigshafen mitteilte. Dort brannten bis zu sechs Meter hoch gestapelte alte Fahrzeuge, auf in der Spitze bis zu 300 Quadratmetern.

Tote Frau auf Berliner Spielplatz: 49-jähriger Festgenommener wieder frei

Nach dem Fund einer toten Frau auf einem Berliner Spielplatz ist ein festgenommener Mann wieder frei. Der 49-Jährige sei aus dem Gewahrsam entlassen worden, teilen Staatsanwaltschaft und Polizei am Samstag mit. Die Verdachtsmomente gegen ihn hätten sich "nicht bestätigt". Eine Obduktion habe zudem keine eindeutigen Hinweise darauf ergeben, ob im Fall der Toten von einem Fremdverschulden ausgegangen werden könne.

20-Jähriger stirbt nach Angriff am Berliner Humboldtforum

Bei einem Angriff am Berliner Humboldtforum ist ein 20-Jähriger tödlich verletzt worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Samstag mitteilten, wurden der 20-Jährige und zwei weitere Männer am Freitagabend aus einer 15-köpfigen Gruppe heraus angegriffen. Der 20-Jährige wurde dabei durch mehrere Stiche verletzt und starb in der Nacht im Krankenhaus. Eine Mordkommission ermittelt wegen Totschlags.

Textgröße ändern: