English Woman's Journal - Höchststrafe für syrischen Folterarzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

Höchststrafe für syrischen Folterarzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit


Höchststrafe für syrischen Folterarzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
Höchststrafe für syrischen Folterarzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen den syrischen Arzt Alaa M. eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Es stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Durch die verurteilten Taten seien "neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet" worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller bei der Urteilsverkündung.

Textgröße ändern:

Der heute 40 Jahre alte M. hatte 2011 und 2012 in Militärkrankenhäusern in Syrien gearbeitet, wo er Gefangene folterte. Das Gericht zählte zahlreiche Taten auf. Demnach verabreichte M. einen Epilepsiepatienten ein Medikament, von dem er wusste, dass es ihn töten würde. Der Mann starb. Die Leiche sei den Angehörigen gegen ein Schmiergeld übergeben worden.

In zwei Fällen übergoss M. dem Urteil zufolge die Genitalien eines Jungen beziehungsweise eines jungen Manns mit Alkohol und zündete sie an. Einen Patienten mit gebrochenem Oberschenkel habe er teils ohne die zwingend gebotene Narkose behandelt, um ihn zu quälen.

Das Gericht verhängte nun die Höchststrafe. Verurteilt wurde M. auch wegen Kriegsverbrechen, Folter und Mord. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Sicherungsverwahrung schließt sich an die Haft an. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.

Koller schilderte, dass die Staatsführung des im Dezember gestürzten syrischen Machthabers Baschar al-Assad bis zu seinem Sturz noch versucht habe, auf das Verfahren gegen M. Einfluss zu nehmen. Das Gericht habe Anlass zu der Annahme, dass nicht öffentlich verhandelte Informationen nach Syrien weitergegeben worden und Angehörige von Zeugen bedroht worden seien.

"Kein Folterer, unabhängig vom Tatort, kann sich Straflosigkeit gewiss sein", sagte der Richter. Ein Folterer werde immer damit rechnen müssen, für Unrecht bestraft zu werden.

M. war 2015 nach Deutschland gekommen und hatte zunächst als Arzt praktiziert. Im Juni 2020 wurde er in Hessen festgenommen. Nach dem Weltrechtsprinzip können bestimmte Straftaten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in Deutschland auch dann verfolgt werden, wenn die Tat nicht hierzulande begangen wurde und keine Deutschen beteiligt waren.

Es war nicht das erste Urteil um Staatsfolter in Syrien vor einem deutschen Gericht. Das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hatte einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts im Januar 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Einen Mitangeklagten verurteilte es in einem abgetrennten Verfahren wegen Beihilfe zu viereinhalb Jahren Haft.

Ende Mai wurde außerdem in Rheinland-Pfalz ein Syrer festgenommen, der sich in Syrien als Gefängniswärter an Folterungen beteiligt haben soll. Er sitzt in Untersuchungshaft.

F.Stewart--EWJ

Empfohlen

Unbekannte schießen in Niedersachsen auf E-Scooter-Fahrer - Mann schwer verletzt

Im niedersächsischen Delmenhorst haben Unbekannte auf einen 48-jährigen E-Scooter-Fahrer geschossen und diesen dabei schwer verletzt. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten, fuhr der Mann in der Nacht zu Samstag mit seinem E-Scooter einen Geh- und Radweg lang. Dort schossen die unbekannten Täter auf ihn, anschließend flüchteten sie. Der Schwerverletzte konnte sich demnach in eine Gaststätte in der Nähe retten, wo er um Hilfe bat.

Brand auf Schrottplatz in Ludwigshafen sorgt für Großeinsatz

In Ludwigshafen hat ein Brand auf einem Schrottplatz für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt. Die Einsatzkräfte wurden am frühen Samstagmorgen zu dem Schrottplatz im Stadtteil Rheingönheim gerufen, wie die Feuerwehr Ludwigshafen mitteilte. Dort brannten bis zu sechs Meter hoch gestapelte alte Fahrzeuge, auf in der Spitze bis zu 300 Quadratmetern.

Tote Frau auf Berliner Spielplatz: 49-jähriger Festgenommener wieder frei

Nach dem Fund einer toten Frau auf einem Berliner Spielplatz ist ein festgenommener Mann wieder frei. Der 49-Jährige sei aus dem Gewahrsam entlassen worden, teilen Staatsanwaltschaft und Polizei am Samstag mit. Die Verdachtsmomente gegen ihn hätten sich "nicht bestätigt". Eine Obduktion habe zudem keine eindeutigen Hinweise darauf ergeben, ob im Fall der Toten von einem Fremdverschulden ausgegangen werden könne.

20-Jähriger stirbt nach Angriff am Berliner Humboldtforum

Bei einem Angriff am Berliner Humboldtforum ist ein 20-Jähriger tödlich verletzt worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Samstag mitteilten, wurden der 20-Jährige und zwei weitere Männer am Freitagabend aus einer 15-köpfigen Gruppe heraus angegriffen. Der 20-Jährige wurde dabei durch mehrere Stiche verletzt und starb in der Nacht im Krankenhaus. Eine Mordkommission ermittelt wegen Totschlags.

Textgröße ändern: