English Woman's Journal - Unfall mit sieben Toten bei Schleuserfahrt in Bayern: Haftstrafen rechtskräftig

Unfall mit sieben Toten bei Schleuserfahrt in Bayern: Haftstrafen rechtskräftig


Unfall mit sieben Toten bei Schleuserfahrt in Bayern: Haftstrafen rechtskräftig
Unfall mit sieben Toten bei Schleuserfahrt in Bayern: Haftstrafen rechtskräftig / Foto: CHRISTOF STACHE - AFP/Archiv

Mehr als anderthalb Jahre nach einem Unfall mit sieben Toten bei einer Schleuserfahrt in Bayern ist das Urteil gegen drei beteiligte Männer rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die Haftstrafen für den Organisator der Fahrt und zwei weitere Angeklagte, die als Kundschafter für das Schleuserfahrzeug in einem anderen Auto vorweg gefahren waren. (Az. 1 StR 124/25)

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Das Landgericht Traunstein verurteilte sie im Dezember wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge. Gegen den Organisator verhängte es eine Haftstrafe von 14 Jahren. Die anderen beiden Männer wurden zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt. In einem Fall handelte es sich dabei um eine Jugendstrafe. Die Angeklagten waren zur Tatzeit 17 bis 23 Jahre alt.

Der zur Tatzeit 24 Jahre alte Fahrer des Schleuserfahrzeugs war bereits im November in einem separaten Prozess zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil gegen ihn ist ebenfalls schon rechtskräftig. Der Mann hatte im Oktober 2023 in dem völlig überladenen Kleinbus 22 aus der Türkei und Syrien stammende Menschen von Österreich über die Grenze nach Deutschland eingeschmuggelt, als eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam wurde.

Der Schleuser floh in hohem Tempo und kam von der Fahrbahn ab. Der Kleinbus überschlug sich mehrmals. Sieben Migranten starben, darunter ein sechsjähriges Kind. 15 weitere Geflüchtete verletzten sich schwer, ein Insasse erlitt einen dauerhaften Gehirnschaden. Der Fahrer war als einziger angeschnallt und wurde nur leicht verletzt.

Die drei Angeklagten, um die es nun ging, waren mit ihrem Auto bereits vor dem Unfall geflüchtet, als sie die Polizeistreife sahen. Gegen das Urteil aus Traunstein wandten sie sich an den BGH. Dieser überprüfte es, fand aber keine Rechtsfehler und verwarf ihre Revisionen.

E.Brwon--EWJ

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