English Woman's Journal - Aktivist gegen demokratische Ordnung wird nicht Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz

Aktivist gegen demokratische Ordnung wird nicht Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz


Aktivist gegen demokratische Ordnung wird nicht Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz
Aktivist gegen demokratische Ordnung wird nicht Rechtsreferendar in Rheinland-Pfalz / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Weil er nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf ein Nachwuchsjurist in Rheinland-Pfalz nicht den juristischen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nach Angaben vom Freitag unter anderem deshalb gegen den Mann, weil dieser in Texten menschenverachtende Bezeichnungen verwendet und schwarze Menschen pauschal herabgewürdigt hatte. Zudem sei er Mitglied der inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des Vereins Ein Prozent gewesen.

Textgröße ändern:

Beide Gruppen werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der verhinderte Rechtsreferendar habe in den Organisationen zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen, erklärte das Koblenzer Gericht.

Der juristische Vorbereitungsdienst ist die Voraussetzung für das zweite juristische Staatsexamen. Das erste Staatsexamen hat der Antragsteller bereits. Er beantragte, in den Vorbereitungsdienst zu kommen, was das Oberlandesgericht Koblenz als Zulassungsbehörde aber ablehnte. Das begründete es mit fehlender Verfassungstreue des Manns.

Er wandte sich an das Verwaltungsgericht, um sein Anliegen durchzusetzen, hatte dort aber mit seinem Eilantrag keinen Erfolg. Rechtsreferendare müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, erklärte das Verwaltungsgericht. Der Antragsteller werde dem nicht gerecht.

Es zitierte indirekt aus Texten, die der Mann verfasst hatte. Darin werde beispielsweise behauptet, dass ein schwarzer österreichischer Fußballspieler kein Deutscher oder Österreicher sein könne. In einem anderen Text habe er dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, den Volksbegriff zu demontieren.

Er selbst vertrete einen Volksbegriff mit der Forderung nach einer "positiven Erneuerung Deutschlands". Das könne nur als Forderung nach einer Umkehrung eines vermeintlichen "Bevölkerungsaustauschs" verstanden werden. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.

N.Macleod--EWJ

Empfohlen

Eskalation um Polens Verfassungsgericht: Regierungsgegner versuchen auf Gelände vorzudringen

In Polen ist der seit Jahren schwelende Streit um das Verfassungsgericht eskaliert. Anhänger der nationalkonservativen Opposition versuchten am Freitagabend, Absperrungen vor dem Gericht in Warschau zu durchbrechen und auf das Gelände vorzudringen. Bereitschaftspolizisten hielten sie auf, wie ein AFP-Journalist beobachtete. In der Nacht zum Samstag traf Staatspräsident Karol Nawrocki am Gericht ein und betrat das von der Polizei abgeriegelte Gelände, wie sein Kabinettschef Pawel Szefernaker mitteilte.

Kryptowährungsbörse Binance will nach Hackerangriff "alle Verluste" ersetzen

Nach einem massiven Hackerangriff hat die weltgrößte Kryptowährungsbörse Binance angekündigt, Anlegern sämtliche Verluste auszugleichen. Binance habe bereits mehr als 6,3 Milliarden Dollar (umgerechnet 5,6 Milliarden Euro) zurückgestellt, um gestohlene Vermögenswerte abdecken zu können, teilte Co-Unternehmenschef Richard Teng am Freitag im Onlinedienst X mit. Das Unternehmen werde "alle Verluste" ersetzen.

Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Gina H. gefordert. Es gebe ihrer Ansicht nach keine lückenlose Beweiskette, um der Angeklagten den Mord an dem Kind nachzuweisen, sagte deren Anwälte am Freitag vor dem Landgericht Rostock. Die Anklage stütze sich auf Vermutungen und Spekulationen.

Papst Leo XIV. hat seine Stimme bei den Kongresswahlen in den USA abgegeben

Der in den USA geborene Papst Leo XIV. hat nach Angaben des Vatikans seine Stimme bei den Kongresswahlen in seinem Heimatland per Briefwahl abgegeben. Der Pontifex habe "sein Wahlrecht als US-Bürger wahrgenommen", erklärte der Vatikan am Freitag. "Im Einklang mit dieser langjährigen Praxis bürgerlichen Engagements" habe der Papst "seinen Briefwahlzettel in Chicago eingereicht", hieß es weiter.

Textgröße ändern: