English Woman's Journal - Frau auf verlassenem Flugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel rechtskräftig

Frau auf verlassenem Flugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel rechtskräftig


Frau auf verlassenem Flugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel rechtskräftig
Frau auf verlassenem Flugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel rechtskräftig / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Eine lange Haftstrafe für einen Mann, der eine Frau auf einen stillgelegten Militärflugplatz in Schleswig-Holstein entführte und sie vergewaltigte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Kieler Landgerichts vom November, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verhängt und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. (Az. 5 StR 217/25)

Textgröße ändern:

Der Fall der auf das Militärgelände verschleppten Frau aus Schleswig-Holstein hatte im September 2023 öffentlich hohe Wellen geschlagen. Die 29-Jährige wurde vermisst gemeldet und von der Polizei auch per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Einsatzkräfte fanden die Entführte und ihren Peiniger auf dem Flugplatz in einem alten Hangar, nachdem die Frau einen Notruf abgesetzt hatte. Sie befreiten sie und nahmen den Verdächtigen fest.

Im Zuge der Ermittlungen kamen weitere Vorwürfe gegen den damals 27-Jährigen ans Licht. Im April 2024 begann der Prozess gegen ihn, von dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Das Landgericht stellte schließlich fest, dass er 2022 eine weitere Frau vergewaltigt hatte. Die Frau, die er später entführte, habe er außerdem vor der Entführung mehrmals geschlagen, unter anderem mit einem Cricketschläger. Sie erlitt Brüche von Jochbein und Oberkiefer.

Schließlich bedrohte er sie mit einem Messer und entführte sie. Auf dem Fliegerhorst habe er sie mehrmals vergewaltigt, auf Instagram ein Bild der an eine Heizung gefesselten Frau veröffentlicht und seine Taten den "Kieler Nachrichten" geschildert. Erst nach zwei Tagen wurde die 29-Jährige befreit.

Das Landgericht sprach den Angeklagten mehrerer, auch besonders schwerer Vergewaltigungen schuldig, außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderer Taten. Es stellte fest, dass der Mann bei allen Taten voll schuldfähig war. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil weitere schwere Straftaten von ihm zu erwarten seien.

Deswegen ordnete das Landgericht die Sicherungsverwahrung an. Er kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, was regelmäßig überprüft wird.

Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Das Urteil wurde rechtskräftig.

D.Findlay--EWJ

Empfohlen

Eskalation um Polens Verfassungsgericht: Regierungsgegner versuchen auf Gelände vorzudringen

In Polen ist der seit Jahren schwelende Streit um das Verfassungsgericht eskaliert. Anhänger der nationalkonservativen Opposition versuchten am Freitagabend, Absperrungen vor dem Gericht in Warschau zu durchbrechen und auf das Gelände vorzudringen. Bereitschaftspolizisten hielten sie auf, wie ein AFP-Journalist beobachtete. In der Nacht zum Samstag traf Staatspräsident Karol Nawrocki am Gericht ein und betrat das von der Polizei abgeriegelte Gelände, wie sein Kabinettschef Pawel Szefernaker mitteilte.

Kryptowährungsbörse Binance will nach Hackerangriff "alle Verluste" ersetzen

Nach einem massiven Hackerangriff hat die weltgrößte Kryptowährungsbörse Binance angekündigt, Anlegern sämtliche Verluste auszugleichen. Binance habe bereits mehr als 6,3 Milliarden Dollar (umgerechnet 5,6 Milliarden Euro) zurückgestellt, um gestohlene Vermögenswerte abdecken zu können, teilte Co-Unternehmenschef Richard Teng am Freitag im Onlinedienst X mit. Das Unternehmen werde "alle Verluste" ersetzen.

Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Gina H. gefordert. Es gebe ihrer Ansicht nach keine lückenlose Beweiskette, um der Angeklagten den Mord an dem Kind nachzuweisen, sagte deren Anwälte am Freitag vor dem Landgericht Rostock. Die Anklage stütze sich auf Vermutungen und Spekulationen.

Papst Leo XIV. hat seine Stimme bei den Kongresswahlen in den USA abgegeben

Der in den USA geborene Papst Leo XIV. hat nach Angaben des Vatikans seine Stimme bei den Kongresswahlen in seinem Heimatland per Briefwahl abgegeben. Der Pontifex habe "sein Wahlrecht als US-Bürger wahrgenommen", erklärte der Vatikan am Freitag. "Im Einklang mit dieser langjährigen Praxis bürgerlichen Engagements" habe der Papst "seinen Briefwahlzettel in Chicago eingereicht", hieß es weiter.

Textgröße ändern: