English Woman's Journal - Landgericht Koblenz verhandelt im Juli über Schmerzensgeld in Fall Luise

Landgericht Koblenz verhandelt im Juli über Schmerzensgeld in Fall Luise


Landgericht Koblenz verhandelt im Juli über Schmerzensgeld in Fall Luise
Landgericht Koblenz verhandelt im Juli über Schmerzensgeld in Fall Luise / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Mehr als zwei Jahre nach der Tötung der zwölfjährigen Luise durch zwei etwa gleichaltrige Mädchen verhandelt das Landgericht im rheinland-pfälzichen Koblenz am 24. Juli in einem Zivilprozess über Schmerzens- und Hinterbliebenengeld. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Luises Familie Anspruch auf Schadenersatz hat, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

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Die zwölfjährige Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg war im März 2023 getötet worden. Sie galt zunächst als vermisst, einen Tag später wurde ihre Leiche in einem unwegsamen Waldgebiet kurz hinter der rheinland-pfälzischen Landesgrenze entdeckt. Kurz darauf erklärten die Ermittler, dass die Zwölfjährige einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war.

Einen Tag später gaben sie bekannt, dass eine Zwölfjährige und eine 13-Jährige tatverdächtig seien. Insbesondere das junge Alter der Verdächtigen löste Erschütterung aus. Als strafmündig gelten Jugendliche in Deutschland ab 14 Jahren. Aus diesem Grund gab es nie ein Strafverfahren.

Im Zivilprozess klagen nun die Eltern und eine weitere Verwandte von Luise gegen die beiden minderjährigen Mädchen. Sie fordern auch den Ersatz etwaiger künftiger materieller und immaterieller Schäden. Insgesamt fordern sie mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld für die Eltern und ein Hinterbliebenengeld von mindestens 30.000 Euro pro Kläger.

Das Gericht erklärte, dass auch Minderjährige in einem Zivilprozess verklagt und verurteilt werden könnten. Eltern seien rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.

Dass die Zwölf- und die 13-Jährige zum Tatzeitpunkt strafunmündig waren, spiele keine Rolle. Minderjährige gelten laut Gesetz bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als deliktsunfähig und sind daher nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet.

Unter 18-Jährige sind nur für Schäden verantwortlich, wenn sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Über diese Frage im Fall Luise muss das Gericht entscheiden.

Das Gericht ordnete das Erscheinen der beiden Mädchen an. Es soll zunächst eine Güteverhandlung geben. Sollte diese beispielsweise durch Nichterscheinen scheitern, ist anschließend ein öffentlicher Haupttermin angesetzt. Dieser kann unter Umständen teilweise auch außerhalb der Öffentlichkeit stattfinden.

N.Macleod--EWJ

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