English Woman's Journal - Gericht bestätigt Waffenverbot für Mitglied von rechtsextremer Partei Die Heimat

Gericht bestätigt Waffenverbot für Mitglied von rechtsextremer Partei Die Heimat


Gericht bestätigt Waffenverbot für Mitglied von rechtsextremer Partei Die Heimat
Gericht bestätigt Waffenverbot für Mitglied von rechtsextremer Partei Die Heimat / Foto: Brian Blanco - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Braunschweig hat ein behördliches Waffenverbot für ein Mitglied der rechtsextremistischen NPD-Nachfolgepartei Die Heimat in einem Eilverfahren vorläufig bestätigt. In dessen Fall greife die sogenannte Regelvermutung, dass Angehörige von als verfassungsfeindlich eingestuften Vereinigungen als unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinn einzustufen seien, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das Waffenbesitzverbot werde sich auch im Hauptverfahren aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen.

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Nach Gerichtsangaben betreibt der Mann einen Internetshop für sogenannten Survivalbedarf, in dem er auch Waffen anbietet. In sozialen Medien veröffentlicht er demnach auch Lehr- und Werbevideos. Die Stadt Braunschweig untersagte ihm im Februar per Bescheid jeglichen Umgang mit erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen sowie Munition. Dagegen ging der Betroffene anschließend juristisch vor dem Verwaltungsgericht vor.

Die Kleinpartei Die Heimat ist die Nachfolgepartei der bereits 2017 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften NPD. In einem Urteil von 2024 stellte das Bundesverfassungsgericht zudem eine unverändert demokratiefeindliche Gesinnung der Partei Die Heimat fest und schloss diese für sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.

Bei dem früher in Thüringen lebenden Kläger im vorliegenden Fall handelt es sich nach Gerichtsangaben um ein früheren stellvertretenden Bundeschef der Nachfolgepartei. Das Verwaltungsgericht verwies dabei unter anderem auf einen ihm vorliegenden Bericht des thüringischen Landesverfassungsschutzes. Demnach handelt es sich bei dem Mann um einen "langjährig amtsbekannten, bundesweit aktiven Rechtsextremisten". Dieser habe für die Entscheidung aber keine Rolle gespielt. Allein die Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen reiche für ein Waffenverbot aus.

L.Scott--EWJ

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