English Woman's Journal - Oberlandesgericht: Bei Unfällen nicht immer auffahrender Autofahrer allein schuld

Oberlandesgericht: Bei Unfällen nicht immer auffahrender Autofahrer allein schuld


Oberlandesgericht: Bei Unfällen nicht immer auffahrender Autofahrer allein schuld
Oberlandesgericht: Bei Unfällen nicht immer auffahrender Autofahrer allein schuld / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Bei Auffahrunfällen zwischen Autos ist einem Urteil des hessischen Oberlandesgerichts (OLG) zufolge nicht in jedem Fall immer automatisch der von hinten kommende Fahrzeuglenker allein schuld. Bei einem "atypischen Geschehensablauf" komme eine andere Haftungsverteilung in Frage, entschied das Gericht in Frankfurt am Main nach Angaben vom Mittwoch in einem Prozess um eine Kollision zwischen Autos im Bereich einer Autobahnbaustelle. (Az. 9 U 5/24)

Textgröße ändern:

Im vorliegenden Fall hatte der vorausfahrende Autofahrer demnach einen bereits eingeleiteten Spurwechsel bei insgesamt unklarer Verkehrslage und hohem Fahrzeugaufkommen unvermittelt wieder abgebrochen. Er lenkte zurück auf die ursprüngliche Spur. Unmittelbar darauf musste er verkehrsbedingt stark abbremsen, woraufhin ihm der nachfolgende Autofahrer ins Heck krachte.

Nach dem Unfall im Sommer 2021 klagte die Versicherung des Verursachers gegen den Fahrer des nachfolgenden Autos. Nach Gerichtsangaben ging es dabei um einen Sachschaden von knapp 60.000 Euro.

In erster Instanz gab das Landgericht Gießen der Versicherung Recht und wies dem beklagten Unfallbeteiligten eine Haftungsquote von 80 Prozent zu. Dagegen ging dieser beim OLG in Berufung und erreichte nun eine Abmilderung der Haftungsquote auf 50 Prozent. Die Schuld wird also gleichmäßig geteilt.

Laut OLG greift der standardmäßige sogenannte Anscheinsbeweis, demzufolge bei Unfällen grundsätzlich der von hinten auffahrende Autofahrer schuld ist, im vorliegenden Fall nicht. Nach Ansicht des Gerichts achtete der vorausfahrende Fahrer beim Wiedereinscheren nicht auf den Verkehr hinter ihm und blinkte auch nicht.

Der Fahrer des auffahrenden Autos trägt aber ebenfalls eine Mitschuld. Bei der damaligen Verkehrslage hätte er mit dem abrupten Bremsen vorausfahrender Autos oder spurwechselnden Fahrzeugen jederzeit rechnen müssen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

Gläubige feiern Leo XIV. an seinem 70. Geburtstag

Papst Leo XIV. hat am Sonntag in Rom seinen 70. Geburtstag gefeiert. Während des Angelus-Gebets dankte er den tausenden Gläubigen auf dem Petersplatz im Vatikan, die mit Glückwunsch-Schildern gekommen waren. "Es scheint so, als ob ihr wisst, dass ich heute 70 Jahre alt werde", rief der Papst lächelnd den Gläubigen zu. Er dankte Gott, seinen Eltern und allen, "die heute im Gebet an mich gedacht haben".

Schwerer Unfall beim Überholen: Drei Tote in Nordrhein-Westfalen

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen sind drei Menschen gestorben. Ein Autofahrer überholte im Ort Bedburg-Hau einen anderen Wagen und kam beim Wiedereinscheren von der Fahrbahn ab, wie die Polizei Kleve am Sonntag mitteilte. Das Auto prallte gegen einen Baum und fing Feuer.

Unbekannte schießen in Niedersachsen auf E-Scooter-Fahrer - Mann schwer verletzt

Im niedersächsischen Delmenhorst haben Unbekannte auf einen 48-jährigen E-Scooter-Fahrer geschossen und diesen dabei schwer verletzt. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten, fuhr der Mann in der Nacht zu Samstag mit seinem E-Scooter einen Geh- und Radweg lang. Dort schossen die unbekannten Täter auf ihn, anschließend flüchteten sie. Der Schwerverletzte konnte sich demnach in eine Gaststätte in der Nähe retten, wo er um Hilfe bat.

Brand auf Schrottplatz in Ludwigshafen sorgt für Großeinsatz

In Ludwigshafen hat ein Brand auf einem Schrottplatz für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt. Die Einsatzkräfte wurden am frühen Samstagmorgen zu dem Schrottplatz im Stadtteil Rheingönheim gerufen, wie die Feuerwehr Ludwigshafen mitteilte. Dort brannten bis zu sechs Meter hoch gestapelte alte Fahrzeuge, auf in der Spitze bis zu 300 Quadratmetern.

Textgröße ändern: