English Woman's Journal - BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein

BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein


BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein
BGH: Zwangsweises Entsperren von Handy durch Fingerauflegen kann rechtmäßig sein / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Laut einem Beschluss am Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Ermittler unter bestimmten Voraussetzungen Verdächtige dazu zwingen, ihr Handy durch Fingerauflegen zu entsperren. Der Strafverteidiger Christoph Knauer hält das für "verfassungsrechtlich problematisch", wie er dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag sagte. Im konkreten Fall am BGH ging es um Kinderpornografievorwürfe. (Az. 2 StR 232/24)

Textgröße ändern:

Ein Erzieher wurde unter anderem wegen des Herstellens von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem wurde gegen ihn ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Der Mann arbeitete aber dennoch als Babysitter, wie das Landgericht Köln feststellte.

Im Rahmen der Ermittlungen hatte ein Richter die Durchsuchung des Verdächtigen und seiner Wohnung angeordnet. Die Polizei fand dabei zwei Smartphones. Da sich der Mann weigerte, sie zu entsperren, legte die Polizei seinen Zeigefinger zwangsweise auf die Sensoren. Auf den Handys wurde kinderpornografisches Material gefunden.

Die Verteidigung des früheren Erziehers fand, dass die Daten von den Handys nicht als Beweise verwertet werden dürften. Der BGH sah das aber anders, obwohl es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handle. Das zwangsweise Entsperren sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Wenn eine Durchsuchung richterlich angeordnet ist und dabei gerade auch Handys gefunden werden sollten, darf die Polizei demnach so vorgehen, solange der geplante Datenzugriff verhältnismäßig ist. Bei der Verdachtslage im Fall des früheren Erziehers hielt der BGH das zwangsweise Entsperren seiner Telefone für verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Anfang des Jahres hatte bereits das Oberlandesgericht Bremen ähnlich entschieden, dort ging es um eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. Der Beschluss des BGH fiel bereits im März, er wurde vor einigen Tagen veröffentlicht.

Jurist Knauer, der bei der Bundesrechtsanwaltskammer dem Ausschuss Strafprozessrecht vorsitzt, äußerte sich kritisch. Er sagte dem "Spiegel": "Der Gesetzgeber müsste dafür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen."

S.Smith--EWJ

Empfohlen

Brand an Bahnstrecke bei Hannover: Polizei schließt Anschlag nicht aus

Nach dem Brand eines Schaltkastens der Bahn bei Hannover geht die Polizei von Brandstiftung aus und hält einen politischen Tathintergrund für möglich. Konkrete Hinweise darauf gebe es bisher aber nicht, betonte ein Sprecher der Polizei in der niedersächsischen Landeshauptstadt am Montag. Vor dem Hintergrund mehrerer mutmaßlich politisch motivierter Brandanschläge im Bundesgebiet werde dies aber "in den Blick" genommen. Generell werde jedoch in alle Richtungen ermittelt.

Parteichef droht Absetzung: Gerichtsentscheidung zur CHP in der Türkei verschoben

Ein Gericht in Ankara hat seine Entscheidung in einem Fall verschoben, der die Zukunft der Oppositionspartei CHP bestimmen könnte. Das Gericht in Ankara vertagte am Montag nach einer mehr als einstündigen Anhörung seine Entscheidung in dem Fall auf den 24. Oktober, wie ein Korrespondent der Nachrichtenagentur AFP berichtete. In dem Verfahren um angeblichem Stimmenkauf bei der Wahl der CHP-Parteispitze droht Parteichef Özgür Özel die Absetzung.

Umfrage: Mehrheit im Sommerurlaub gut erholt - jeder Siebte aber nicht

Etwa jeder Siebte hat sich im Sommerurlaub nicht gut erholt. Laut einer am Montag in Hamburg veröffentlichten Umfrage für die Krankenkasse DAK konnte eine Mehrheit von 86 Prozent in den Ferien gut oder sogar sehr gut auftanken. 14 Prozent kamen aber nicht zu frischen Kräften.

Kurz vor Traubenernte: Diebe räumen zwei Weinberge in Rheinland-Pfalz leer

Kurz vor der Traubenernte haben Diebe zwei Weinberge in Rheinland-Pfalz komplett leergeräumt. Nach Angaben der Polizeidirektion Worms vom Sonntagabend stahlen Unbekannte auf einer Fläche von rund 8000 Quadratmetern nahezu alle erntereifen Trauben der Sorten Riesling und Sauvignon Blanc. Nach ersten Schätzungen entstand zwei betroffenen Winzern ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro.

Textgröße ändern: