English Woman's Journal - Kamine unter der Hand billiger verkauft: Frühere Firmenchefs in Osnabrück verurteilt

Kamine unter der Hand billiger verkauft: Frühere Firmenchefs in Osnabrück verurteilt


Kamine unter der Hand billiger verkauft: Frühere Firmenchefs in Osnabrück verurteilt
Kamine unter der Hand billiger verkauft: Frühere Firmenchefs in Osnabrück verurteilt / Foto: FRED TANNEAU - AFP/Archiv

Wegen heimlichen Schwarzverkaufs von rund 250 Kaminen aus Unternehmensbeständen sind zwei ehemalige Firmenchefs in Niedersachsen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Einen 86-Jährigen verurteilte das Landgericht Osnabrück am Mittwoch nach Angaben eines Sprechers zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem soll er 720.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Ein 60-jähriger Beschuldigter erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr Gefängnis.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die ehemaligen Geschäftsführer einer Kaminbaufirma aus der Region über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg Kaminöfen und Kamineinsätze aus der Produktion abgezweigt hatten. Demnach verkauften sie diese "unter der Hand gegen Barzahlungen für rund die Hälfte des eigentlichen Preises". Den Verkaufserlös teilten sie unter sich auf, beide Männer wurden dafür nun wegen gemeinschaftlicher Untreue verurteilt.

Ursprünglich hatte es in dem im Oktober begonnenen Prozess noch zwei weitere Angeklagte gegeben. Das Verfahren gegen sie wurde nach Gerichtsangaben im Laufe des Verfahrens aber teils gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Das Gericht ging zugunsten der geständigen Angeklagten von einer Menge von 252 schwarz verkauften Kaminen und einem Schaden in Höhe von 410.000 Euro für die betroffenen Firma aus. Die tatsächliche Zahl der im Tatzeitraum 2019 bis 2022 mutmaßlich unter der Hand veräußerten Öfen könnte demnach aber noch deutlich höher sein. Das ließ sich aber nicht zweifelsfrei klären.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich von knapp 8300 Kaminen und Kamineinsätzen im Wert von 13 Millionen Euro ausgegangen. Das Urteil entsprach nach Gerichtsangaben im Fall des 86-Jährigen am Ende aber deren Strafmaßforderung. Für den 60-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft vier Monate Haft mehr gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

St.Ch.Russell--EWJ

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