English Woman's Journal - Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf

Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf


Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Der Mordfall Hanna in Bayern muss erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob nach Angaben vom Mittwoch die vom Landgericht Traunstein im vergangenen Jahr verhängte neunjährige Jugendstrafe gegen den Angeklagten Sebastian T. auf. Er verwies den Fall zurück an das bayerische Landgericht.

Textgröße ändern:

Die Richter am Landgericht Traunstein waren in ihrem Urteil vom März vergangenen Jahres zu dem Schluss gekommen, dass der Tod der jungen Frau kein Unfall, sondern Mord war. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Die mögliche Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht waren zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert.

Die 23 Jahre alte Studentin war nach einem Besuch des Musikklubs "Eiskeller" in Aschau Anfang Oktober 2022 tot aus dem Fluss Prien geborgen worden. Der damals 20-jährige Angeklagte war zur nächtlichen Tatzeit als Jogger vorbeigekommen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein sprach damals von einer "Spontantat".

Nach Überzeugung des Gerichts überfiel der als verschlossen geltende junge Mann, der noch keine sexuellen Erfahrungen hatte, Hanna aus sexuellen Motiven und warf sie in den Fluss, wo sie ertrank. Zu einer Vergewaltigung Hannas kam es nicht. Nach Ansicht der Verteidigung könnte Hanna hingegen in den Fluss gefallen und ertrunken sein. Sie plädierte in dem Indizienprozess auf Freispruch.

Der BGH begründete die Aufhebung des Urteils nun mit einem von der Verteidigung gerügten Verfahrensfehler. Dabei ging es um einen Mailaustausch zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft über die Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse, an dem die Verteidigung nicht beteiligt war.

Einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Vorsitzende Richterin lehnte das Gericht damals ab. Nach Auffassung des BGH konnte mit dem heimlichen Vorgehen beim Angeklagten allerdings der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende Richterin sich nicht mehr unparteiisch ihm gegenüber verhielt.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Ein Toter und fünf Verletzte bei Schüssen an Flüchtlingslager in Nordfrankreich

Bei Schüssen in der Nähe eines Flüchtlingslagers in Nordfrankreich ist am Samstag ein Mensch getötet worden. Bei dem Vorfall in der Nähe des Lagers Loon-Plage außerhalb von Dünkirchen wurden zudem fünf Menschen verletzt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Zwei Menschen seien schwer und drei leicht verletzt worden, darunter auch ein Kind. Die Polizei nahm einen Erwachsenen und einen 17-Jährigen fest. Zur Nationalität der Verdächtigen konnten die französischen Behörden zunächst keine Angaben machen.

US-Rapper Kanye West besucht Prozess gegen "Diddy" Combs

Der umstrittene US-Rapper Kanye West hat den Prozess gegen seinen Kollegen Sean "Diddy" Combs wegen sexueller Gewalt besucht. Auf die Frage, ob er vor Ort sei, um Combs zu unterstützen, antwortete West dem Sender ABC am Freitag mit "Ja". West betrat den Gerichtssaal in New York allerdings nicht, sondern verfolgte die Verhandlung kurz über eine Videoübertragung in einem angrenzen Raum.

"Cyberapostel" Carlo Acutis wird im September heilig gesprochen

Der als "Influencer Gottes" bekannt gewordene Carlo Acutis soll im September heilig gesprochen werden. Papst Leo XIV. habe die Heiligsprechung des 2006 im Alter von 15 Jahren an Leukämie verstorbenen Jugendlichen für den 7. September angekündigt, teilte der Vatikan am Freitag mit. Die Zeremonie war ursprünglich bereits für Anfang Mai geplant, musste jedoch wegen des Todes von Leos Vorgänger, Papst Franziskus, verschoben werden.

Israelfeindliche Postings im Internet: Bewährungsstrafe für Hamburger Musikerin

Eine Hamburger Musikerin ist vom Amtsgericht im Bezirk Altona wegen israelfeindlicher Posts in sozialen Netzwerken zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: