English Woman's Journal - Gericht: Familie muss zu viel gezahltes Geld nicht an Jobcenter zurückzahlen

Gericht: Familie muss zu viel gezahltes Geld nicht an Jobcenter zurückzahlen


Gericht: Familie muss zu viel gezahltes Geld nicht an Jobcenter zurückzahlen
Gericht: Familie muss zu viel gezahltes Geld nicht an Jobcenter zurückzahlen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Das Jobcenter darf wegen eines eigenen Rechenfehlers zu hoch ausbezahltes Bürgergeld in bestimmten Fällen nicht zurückfordern. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und gab damit einer dreiköpfigen Familie Recht, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

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Die Familie hatte seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen. Der Ehemann ging ab Februar 2021 einer Arbeit als Verkäufer in einem Lebensmittelladen nach, bei der er monatlich 1600 Euro netto verdiente. Dies gab er korrekt beim Jobcenter an, woraufhin dieses die zuvor bezahlten Leistungen reduzierte.

Allerdings ging das Jobcenter dabei fälschlicherweise davon aus, dass es sich bei den 1600 Euro um den Bruttoverdienst handelte. Als es den Fehler bemerkte, verlangte es die Rückzahlung von mehr als 3000 Euro, die sich mittlerweile summiert hatten.

Hiergegen klagte die Familie vor dem Sozialgericht Berlin, das dem Jobcenter Recht gab. Das Landessozialgericht sah dies nun anders und gab der Berufung der Familie statt. Die Familie habe nicht grob fahrlässig gehandelt oder ihre Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maß verletzt, lautete die Argumentation des Gerichts.

Bei komplizierten Berechnungen wie bei den Bescheiden zur Grundsicherung müsse auch die persönliche Urteilsfähigkeit und Erkenntnismöglichkeit berücksichtigt werden, befand der Senat. Die Ehefrau, die den Bescheid gelesen habe, habe bei ihrer Vernehmung glaubhaft und nachvollziehbar angegeben, die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten zu können.

Daher habe sich ihr der Fehler nicht aufdrängen müssen. Sie habe auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen dürfen. Bei einem anderen Adressaten hätte die Entscheidung auch anders ausfallen können, erklärte das Gericht.

Das Urteil, das bereits am 3. April fiel, ist noch nicht rechtskräftig. Das Jobcenter kann beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen.

P.Mitchell--EWJ

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