English Woman's Journal - Bundesverwaltungsgericht spricht früherem Beamten Ausgleichszahlung im Alter zu

Bundesverwaltungsgericht spricht früherem Beamten Ausgleichszahlung im Alter zu


Bundesverwaltungsgericht spricht früherem Beamten Ausgleichszahlung im Alter zu
Bundesverwaltungsgericht spricht früherem Beamten Ausgleichszahlung im Alter zu / Foto: CESAR MANSO - AFP/Archiv

Verlässt ein Beamter den Staatsdienst, um in einem anderen EU-Land zu arbeiten, hat er später Anspruch auf einen Ausgleichsbeitrag für ihm entgangene Pensionsansprüche. Der Betrag müsse die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es ging um einen Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, der 1999 nach Österreich ausgewandert war. (Az. BVerwG 2 C 3.21)

Textgröße ändern:

Er beantragte die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das Land versicherte ihn daraufhin für die Zeit seiner Tätigkeit rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Im Gegensatz zum Bund und anderen Ländern habe Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche Regelung geschaffen, nach der Beamten im Falle ihres Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis die bis dahin erworbenen Versorgungsanwartschaften im Grundsatz erhalten bleiben, erklärte das Gericht.

Seit Eintritt in den Ruhestand bezieht der frühere Lehrer etwa 2200 Euro Rente aus Deutschland und Österreich. Das ist deutlich weniger, als er bekommen würde, wenn er bis zur Pensionierung verbeamteter Lehrer in Nordrhein-Westfalen gewesen wäre. Er klagte darum auf eine monatliche Ausgleichszahlung und berief sich auf die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete das Land zunächst zur Zahlung eines monatlichen Ausgleichsbetrags. Das Oberverwaltungsgericht in Münster reduzierte diese Summe auf den Unterschied zu der fiktiven Rente für einen bis dahin in Nordrhein-Westfalen angestellten Lehrer. Dieses Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht nun auf und verpflichtete das Land wieder zu einer höheren Summe.

Der Mann sei etwa 20 Jahre lang Beamter gewesen. Der Wert der Nachversicherung bleibe deutlich hinter dem Wert der "erworbenen“ Versorgungsansprüche zurück, begründete es seine Entscheidung. Die damit einhergehende Beeinträchtigung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit sei nicht durch öffentliche Interessen gerechtfertigt. Der Anspruch ergebe sich unmittelbar aus dem EU-Recht.

T.Wright--EWJ

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: