English Woman's Journal - Anklage gegen 55-Jährigen wegen Aufrufen zu Polizistenmord in sozialem Netzwerk

Anklage gegen 55-Jährigen wegen Aufrufen zu Polizistenmord in sozialem Netzwerk


Anklage gegen 55-Jährigen wegen Aufrufen zu Polizistenmord in sozialem Netzwerk
Anklage gegen 55-Jährigen wegen Aufrufen zu Polizistenmord in sozialem Netzwerk / Foto: Wolfgang STEIL - STEIL-TV/AFP/Archiv

Wegen des Aufrufs zum Mord an Polizisten und Polizistinnen ist ein 55-Jähriger aus Rheinland-Pfalz angeklagt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft ihm nach Angaben vom Montag unter anderem vor, öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben. Der Mann hatte demnach kurz nach dem Mord an zwei Polizisten bei Kusel Ende Januar in zwei Videos in einem sozialen Netzwerk zu vergleichbaren Verbrechen aufgerufen.

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Laut Anklage soll der Mann aus dem Raum Idar-Oberstein, der Anfang Februar festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, ein Anhänger von Reichsbürger- und Verschwörungsideologien sein und "aus einer tiefgehenden feindlichen Gesinnung gegenüber dem Staat und seinen Bediensteten" gehandelt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft machte er in Vernehmungen geltend, die beiden Beiträge auf seinem öffentlichen Profil seien als Satire gedacht.

In einem der Videos hatte der Beschuldigte demnach unter Verweis auf den Mord an der Beamtin und dem Beamten bei Kusel die Gründung eines "Cophunter-Vereins" angekündigt und zur Jagd auf Polizisten als "neuen Sport" aufgerufen. Zudem soll er sich gegen eine Gebühr von 500 Euro als Lockvogel angeboten haben, um Einsatzkräfte in eine Falle zu locken. Die Anklage erfolgte beim Schöffengericht des Amtsgericht in Idar-Oberstein. Dieses prüft die Anklage nun.

Dem Mann wird laut Staatsanwaltschaft ferner auch vorgeworfen, das Andenken der beiden bei Kusel getöteten Polizisten in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein verunglimpft zu haben. Darüber hinaus soll er sich wegen einer mutmaßlichen Urkundenfälschung verantworten, weil er einen falschen Impfpass benutzt haben soll.

St.Ch.Russell--EWJ

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