English Woman's Journal - Zwei weitere Zivilprozesse um mutmaßliche Corona-Impfschäden eröffnet

Zwei weitere Zivilprozesse um mutmaßliche Corona-Impfschäden eröffnet


Zwei weitere Zivilprozesse um mutmaßliche Corona-Impfschäden eröffnet
Zwei weitere Zivilprozesse um mutmaßliche Corona-Impfschäden eröffnet / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg und vor dem Landgericht im baden-württembergischen Rottweil haben am Montag zwei weitere Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden begonnen. In Bamberg klagt eine Frau in einem Berufungsverfahren schon in zweiter Instanz gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca, nachdem das Landgericht Hof ihren Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro und weitere Leistungen im Januar als unbegründet abgelehnt hatte.

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In Rottweil wird erstinstanzlich über die Klage eines Manns verhandelt, der vom Hersteller Biontech ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro sowie weitere Zahlungen etwa für Schadenersatz fordert. Bereits in der vergangenen Woche begann in Mainz in Rheinland-Pfalz ein vergleichbarer Schadenersatzprozess gegen Astrazeneca. In Hamburg war vor etwa drei Wochen der Auftakt in einem weiteren Verfahren gegen Biontech wegen eines Befangenheitsantrags vertagt worden.

Alle Prozesse gehören zu den ersten in einer ganzen Reihe von Verfahren wegen mutmaßlicher Impfschäden gegen unterschiedliche Vakzinhersteller, die derzeit bundesweit vor deutschen Zivilgerichten anlaufen. Die Klägerinnen und Kläger fordern wegen mutmaßlich auf die Impfungen zurückgehenden Gesundheitsschäden Schadenersatz und Schmerzensfeld. Die Hersteller weisen deren Forderungen zurück und bestreiten, dass sie in diesen Fällen eine Verantwortung trifft oder dass die Gesundheitsschäden ursächlich mit den Impfungen zusammenhängen.

In Bamberg setzte der zuständige Senat nach Angaben eines Gerichtssprechers nach Erörterung der Sach- und Rechtslage in der Sache einen Verkündungstermin für den 14. August an. Demnach wird dann aber nicht zwingend eine Entscheidung verkündet. Denkbar ist unter anderem auch ein Hinweisbeschluss oder eine Entscheidung darüber, ob Sachverständige zu dem Verfahren hinzugezogen werden.

Die Klägerin in dem Bamberger Fall macht eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose geltend. Sie lag unter anderem auf der Intensivstation, ihr mussten operativ Teile des Dünndarms entfernt werden. Sie ist ihrer Klage zufolge seitdem sowohl körperlich als auch seelisch schwer beeinträchtigt. Das Landgericht Hof lehnte diese allerdings als unbegründet ab, weil keine Produkt- und Informationsfehler vorgelegt hätten. Dagegen ging die Frau in Berufung.

In Rottweil geht es um die Klage eines 58-Jährigen, der geltend macht, nach einer Impfung auf dem rechten Auge fast nichts mehr zu sehen. Neben einem Schmerzensgeld von 150.000 Euro fordert er von Biontech, auch alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden des mutmaßlichen Impfschaden zu tragen.

Medienberichten zufolge sollen inzwischen insgesamt mehr als 200 Zivilklagen wegen mutmaßlicher Impfschäden vor Gerichten anhängig sein oder vorbereitet werden. Unabhängig davon beantragten demnach knapp 9000 Menschen bundesweit bei den Behörden die Anerkennung eines Impfschadens, wobei es sich um ein separates Verfahren zur Schadensregulierung handelt. Davon wurden bisher weniger als 400 anerkannt.

In Deutschland wurden laut Behörden im Laufe der Coronapandemie bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen gegen Corona geimpft. Dabei wurden insgesamt rund 192,2 Millionen Impfdosen verschiedenen Typs verabreicht.

N.Steward--EWJ

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