English Woman's Journal - Räumung von Baumhaus in Hambacher Forst laut Urteil rechtens

Räumung von Baumhaus in Hambacher Forst laut Urteil rechtens


Räumung von Baumhaus in Hambacher Forst laut Urteil rechtens
Räumung von Baumhaus in Hambacher Forst laut Urteil rechtens / Foto: Patrik STOLLARZ - AFP/Archiv

Die Räumung und Beseitigung eines Baumhauses im Hambacher Forst im September 2018 ist einem Urteil zufolge rechtens gewesen. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Freitag laut Mitteilung entschied, lag der Räumung durch die Stadt Kerpen eine verhältnismäßige Weisung des damaligen nordrhein-westfälischen Kommunalministeriums zugrunde. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Räumung im rheinischen Braunkohlerevier rechtswidrig gewesen sei. Die Stadt Kerpen ging dagegen in Berufung.

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Die OVG-Entscheidung bezieht sich konkret auf die Räumung eines bestimmten vom Kläger genutzten Baumhauses. Die Richter nahmen - anders als der Verwaltungsgericht - keinen Zusammenhang mit anderen Räumungsmaßnahmen des Hambacher Forsts an.

Das Gericht stellte fest, dass die Räumung des strittigen Baumhauses rechtens war. Demnach war das Baumhaus nicht genehmigt und verstieß unter anderem gegen Brandschutzvorschriften. Die vom Kommunalministerium angeordnete Räumung sei zum Schutz von Leib und Leben nicht unverhältnismäßig gewesen. Eine Revision ließ das OVG nicht zu, dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.

Die von Aktivisten errichteten Baumhäuser im Hambacher Forst waren Mitte September 2018 unter dem Schutz von starken Polizeikräften geräumt worden. Der Wald sollte ursprünglich für eine Erweiterung eines Braunkohletagebaus gerodet werden und wurde dadurch zu einem symbolischen Brennpunkt von Protesten gegen die Kohleverstromung.

L.Ross--EWJ

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