English Woman's Journal - Europarat kritisiert französischen Verfassungsartikel 49.3

Europarat kritisiert französischen Verfassungsartikel 49.3


Europarat kritisiert französischen Verfassungsartikel 49.3
Europarat kritisiert französischen Verfassungsartikel 49.3 / Foto: Pascal GUYOT - AFP/Archiv

Der französische Verfassungsartikel, der im März das Durchsetzen der Rentenreform ohne eine Abstimmung des Parlaments ermöglichte, hat die Kritik des Europarats auf sich gezogen. Der Artikel 49.3 "wirft Fragen auf mit Blick auf die Gewaltenteilung", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme der Venedig-Kommission, die im Rahmen des Europarats Staaten verfassungsrechtlich berät.

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Der Artikel ermögliche eine "erhebliche Einmischung der Exekutive in die Zuständigkeiten und die Rolle der Legislative", betonen die Experten. Die Regierung habe auf diese Weise eine eigene gesetzgeberische Gewalt. Das Prinzip der Gewaltenteilung sieht vor, dass in einem Rechtsstaat Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung voneinander getrennt sein sollen.

Die französische Verfassung erlaubt seit 1958, Gesetze unter bestimmten Bedingungen ohne parlamentarische Abstimmung durchsetzen. Bislang wurde der Artikel etwa 100 Mal genutzt, von der aktuellen Regierung bereits elf Mal.

Er darf nur für Haushaltsgesetze und pro Legislaturperiode ein weiteres Gesetz eingesetzt werden. Die Regierung muss ein oder mehrere anschließende Misstrauensvoten überstehen, damit das Gesetz verabschiedet wird. Bislang war dies immer der Fall.

Der Artikel hatte zuletzt die Wut vieler Franzosen erregt, weil die Regierung ihn für die umstrittene Rentenreform genutzt hatte. Die linke Oppositionsfraktion Nupes fordert die Abschaffung des Artikels 49.3.

Die Venedig-Kommission ist eine Einrichtung des Europarats, der mit seinen 46 Mitgliedern als Europas führende Menschenrechtsorganisation gilt. Er ist institutionell nicht mit der EU verbunden.

E.Cunningham--EWJ

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