English Woman's Journal - Bayern und CSU klagen vor Bundesverfassungsgericht gegen Wahlrechtsreform

Bayern und CSU klagen vor Bundesverfassungsgericht gegen Wahlrechtsreform


Bayern und CSU klagen vor Bundesverfassungsgericht gegen Wahlrechtsreform
Bayern und CSU klagen vor Bundesverfassungsgericht gegen Wahlrechtsreform / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Sowohl die bayerische Landesregierung als auch die CSU haben jeweils Klagen gegen die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Die neu geschaffenen Regeln sind verfassungswidrig", erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München. Sie verstießen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip.

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"Sie missachten den Wählerwillen und gefährden dadurch den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland", teilte Herrmann weiter mit. "Wir nehmen es nicht hin, dass die Ampel bayerische Wählerstimmen entwerten will", erklärte zudem CSU-Generalsekretär Martin Huber zur Klageerhebung der Partei. Die Wahlrechtsform nannte er "undemokratisch".

Der Bundestag hatte im März die Wahlrechtsänderung verabschiedet, die eine Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete zum Ziel hat. Anschließend stimmte auch der Bundesrat zu. Anfang Juni unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz.

Die Reform kann dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen. Zudem wird die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft. Sie lässt eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt.

D.Findlay--EWJ

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