English Woman's Journal - Volksbegehren für Radgesetz in Bayern vor Gericht gescheitert

Volksbegehren für Radgesetz in Bayern vor Gericht gescheitert


Volksbegehren für Radgesetz in Bayern vor Gericht gescheitert
Volksbegehren für Radgesetz in Bayern vor Gericht gescheitert / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Ein Volksbegehren zur Förderung des Radverkehrs in Bayern ist vor Gericht gescheitert. Das beantragte Volksbegehren "Radentscheid Bayern", das von rund 29.000 Unterzeichnern unterstützt wurde, sei nicht zulässig, teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in München mit. Teile des vorgesehenen Gesetzentwurfs wurden dem Urteil zufolge jedoch bereits vom Bund geregelt und fallen deshalb nicht in die Zuständigkeit des Landes.

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Nach Gerichtsangaben zielte das Volksbegehren "Radentscheid Bayern" darauf, den Rad- und Fußverkehr in Bayern zu fördern und schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Dafür legten die Initiatoren einen Entwurf für ein bayerisches Radgesetz vor. Bis zum Jahr 2030 sollte demnach der Anteil des Radverkehrs in Bayern auf mindestens 25 Prozent erhöht werden.

Das Begehren sammelte runde 29.000 gültige Unterschriften - erforderlich waren nur 25.000 Stimmen. Das zuständige Innenministerium hielt das Begehren jedoch für nicht zulässig und wandte sich an das Landesverfassungsgericht. Vor dem Gericht scheiterten die Initiatoren nun.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Gesetz in Teilen straßenverkehrsrechtliche Regelungen vorsehe, die dem Bundesrecht vorbehalten seien. Das Radgesetz ziele etwa darauf, bundesrechtliche Regelungen der Straßenverkehrsordnung "nachzubessern" - unter anderem wenn es den Schutz von "schwächeren Verkehrsteilnehmenden" betone und dabei Bezug auf die Straßenverkehrsordnung nehme. Eine Nachbesserung von Bundesrecht sei dem Landesgesetzgeber jedoch verwehrt.

Laut dem Gericht sollte der Gesetzentwurf an anderer Stelle die Verkehrsberuhigung vor Schulen oder Kindertagesstätten regeln. Der Verkehr sollte dort pauschal auf Tempo 30 gedrosselt werden. Dies steht laut Urteil ebenfalls dem Bundesrecht entgegen, das jeweils Einzelfallprüfungen vorsieht.

Das Gericht befand weiter, der Gesetzentwurf sei auch ohne die kompetenzwidrigen Vorschriften unzulässig. Bei einem Wegfall der strittigen Regelungen sei das Gesamtkonzept des Radgesetzes "maßgeblich verändert" und damit "substanziell entwertet". Daher sei nicht mehr von einem "gemeinsamen Nenner" aller Unterzeichner auszugehen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil. "Wir sehen uns durch die Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs in unserer Vorlage bestätigt", erklärte er. Das Ziel der Initiatoren teile er jedoch. "Bayern ist ein Radlland, und wir werden den Radverkehr deutlich attraktiver und vor allem auch sicherer machen."

R.Mcintosh--EWJ

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