English Woman's Journal - Sicherungsverfahren nach tödlichem Brand in Reutlinger Pflegeheim beantragt

Sicherungsverfahren nach tödlichem Brand in Reutlinger Pflegeheim beantragt


Sicherungsverfahren nach tödlichem Brand in Reutlinger Pflegeheim beantragt
Sicherungsverfahren nach tödlichem Brand in Reutlinger Pflegeheim beantragt / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Fast fünf Monate nach einem Feuer in einem Reutlinger Pflegeheim mit drei Toten hat die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung der mutmaßlichen Brandstifterin in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Wie die Behörde im baden-württembergischen Tübingen am Mittwoch mitteilte, schloss sie inzwischen ihre Ermittlungen gegen die 57-jährige Heimbewohnerin ab und stellte beim Tübinger Landgericht einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren. Vorläufig befindet sich die Frau, die sich demnach bisher nicht zu dem Vorwurf äußerte, schon in einer Psychiatrie.

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Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, das Bett in ihrem Zimmer in der sozialpsychiatrischen Pflegeeinrichtung bei einem Suizidversuch angezündet und damit das tödliche Feuer ausgelöst zu haben. Drei Bewohner des Heims starben. Weitere Menschen, darunter die mutmaßliche Verursacherin, wurden verletzt. Laut Staatsanwaltschaft nahm sie zumindest billigend in Kauf, dass sich von ihr gelegte Feuer ausbreiten und andere Menschen sterben könnten.

Rechtlich werten die Ermittler dies aufgrund der Brandstiftung als Mord mit sogenannten gemeingefährlichen Mitteln, versuchten Mord und Brandstiftung mit Todesfolge. Zugleich ist laut Sachverständigen nach Angaben der Behörde aber zumindest möglich, dass die psychisch kranke Frau zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Lage war, ihr Verhalten zu steuern.

Sie wird deshalb nicht in einem Strafprozess angeklagt. Stattdessen soll es ein Sicherungsverfahren geben. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft und die Eröffnung des Verfahrens muss das Tübinger Landgericht entscheiden. Einen Termin gab es zunächst noch nicht.

Das deutsche Strafrecht definiert verschiedene Tatmerkmale, die aus einem Tötungsverbrechen einen Mord machen. Eine Begehung mit gemeingefährlichen Mitteln gehört dazu. Juristinnen und Juristen verstehen darunter Fälle, in denen Täter auf Waffen oder Mittel zurückgreifen, ohne deren weitere Wirkung kontrollieren zu können und damit eine große Zahl von Menschen in akute Lebensgefahr bringen. Auch Brandstiftungen in Wohngebäuden zählen dazu.

B.Jamieson--EWJ

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