English Woman's Journal - Verwaltungsgericht weist Klage gegen Untersagung von Hundehaltung ab

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Untersagung von Hundehaltung ab


Verwaltungsgericht weist Klage gegen Untersagung von Hundehaltung ab
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Untersagung von Hundehaltung ab / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Sind einem Hundebesitzer Tiere nach Beißvorfällen weggenommen worden, kann er unter bestimmten Bedingungen nicht einfach andere Hunde halten. Das entschied das Verwaltungsgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder in einem am Montag veröffentlichten Urteil und wies damit die Klage einer Hundehalterin gegen eine entsprechende Behördenentscheidung ab. (Az: VG 3 K 1235/20)

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Im vorliegenden Fall war der Besitzerin nach Beißvorfällen die Haltung eines Hunds vom Amt Märkische Schweiz untersagt worden. Eines ihrer Tiere hatte unter anderem eine Spaziergängerin mit ihrem Zwergdackel attackiert, die Frau wurde dabei durch Bisse verletzt.

Die Haltung zweier weiterer, bislang unauffälliger Hunde wurde ebenfalls untersagt. Die Behörde begründete dies damit, dass die Klägerin wiederholt und teils gröblich gegen die Hundehalterverordnung verstoßen habe.

So wurden die Hunde nicht angeleint, und das Grundstück war nicht ausreichend eingezäunt, so dass die Tiere entweichen konnten. Die Frau habe keine ausreichende Kontrolle über die Hunde gehabt. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

D.Findlay--EWJ

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