English Woman's Journal - Tierschutzpartei erringt juristischen Erfolg gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg

Tierschutzpartei erringt juristischen Erfolg gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg


Tierschutzpartei erringt juristischen Erfolg gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg
Tierschutzpartei erringt juristischen Erfolg gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg / Foto: Astrid VELLGUTH - AFP/Archiv

Die Tierschutzpartei hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erstritten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte am Freitag, dass der Sender das Wahlergebnis der Partei bei der brandenburgischen Landtagswahl 2019 im Fernsehen einzeln hätte aufführen müssen. Das Ergebnis der Tierschutzpartei von 2,6 Prozent der Zweitstimmen war zusammen mit dem Wahlergebnis von drei weiteren Parteien unter "Andere" zusammengefasst worden.

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Die anderen Parteien dieser Rubrik hatten alle deutlich weniger als ein Prozent der Stimmen geholt. Die Tierschutzpartei erklärte, sie bemühe sich und gewinne viele Stimmen, "damit unsere Themen und Forderungen noch stärker aufgegriffen werden, und am Ende wird das alles ignoriert?". Das Urteil begrüßte sie als "tollen Erfolg".

Der RBB hatte seine zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der Rundfunkfreiheit und redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Das Oberverwaltungsgericht entschied aber, dass die Tierschutzpartei wegen des Rechts der Parteien auf Gleichbehandlung hier einen Anspruch darauf habe, einzeln genannt zu werden.

Sie habe ein legitimes Interesse daran, und die Umsetzung könne ohne großen Aufwand geschehen. Der Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit sei gering. Das Gericht ließ die Revision gegen sein Urteil zu.

Bei der Landtagswahl in Brandenburg 2019 war die SPD vor AfD und CDU stärkste Kraft geworden. Im Land regiert eine Koalition aus SPD, CDU und Grünen.

K.R.Jones--EWJ

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