English Woman's Journal - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof spricht russischen Zeugen Jehovas Asyl zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof spricht russischen Zeugen Jehovas Asyl zu


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof spricht russischen Zeugen Jehovas Asyl zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof spricht russischen Zeugen Jehovas Asyl zu

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei aus Russland stammenden Zeugen Jehovas wegen drohender staatlicher Verfolgung das Recht auf Asyl zugesprochen. Sie seien als Flüchtlinge anzuerkennen, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts in München. Zeugen Jehovas würden in Russland seit 2017 als extremistische Gruppierung eingestuft und seien mit einem Aktivitätsverbot belegt.

Textgröße ändern:

Entsprechend drohe Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft bei Ausübung ihrer Religion im öffentlichen oder privaten Bereich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine strafrechtliche Verfolgung, erklärten die Richter weiter aus. Dies stelle eine "schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit" dar. Die Kläger hätten deshalb Anspruch auf Asyl.

Nach Angaben des Gerichts waren die beiden nicht näher bezeichneten Kläger 2018 aus Russland nach Deutschland eingereist und hatten Asylanträge gestellt. Diese wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber abgelehnt. Die Betroffene gingen juristisch dagegen vor, in erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Bayreuth deren Klage ab. Der Verwaltungsgerichtshof korrigierte dies nun in zweiter Instanz und ordnete an, ihnen das Asylrecht zuzusprechen.

Der Verwaltungsgerichtshof war dabei nach eigenen Angaben das erste Oberverwaltungsgericht in Deutschland, dass sich mit der Frage der Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland befasste. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen könnte die Bundesrepublik aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

A.Wallace--EWJ

Empfohlen

Polizei in Hannover stoppt mit Messern bewaffnete Frau durch Schuss

Mit mindestens einem Schuss aus einer Dienstwaffe hat die Polizei in Hannover eine mit Messern bewaffnete Frau gestoppt. Die 30-Jährige sei mit zwei Messern auf Polizeikräfte zugegangen, teilten die Beamten in der niedersächsischen Hauptstadt am Dienstag mit. Sie reagierte demnach weder auf Ansprache noch auf den Einsatz von Pfefferspray. Die 30-Jährige wurde durch den Schusswaffeneinsatz verletzt, Lebensgefahr bestand nicht.

Mutmaßliche Ausspähaktion für Russland: BGH verlängert Untersuchungshaft

Mehr als ein halbes Jahr nach der Festnahme eines mutmaßlichen Russland-Spions in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Untersuchungshaft für den Ukrainer verlängert. Aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gehen auch Einzelheiten zu den Vorwürfen hervor. So soll der Mann vom russischen Geheimdienst damit beauftragt worden sein, Informationen über einen ukrainischen Soldaten zu sammeln, der wie er selbst vorübergehend in einer Flüchtlingsunterkunft in Attendorn wohnte. (Az. AK 50/26)

Niedersachsen: Autofahrer zweimal binnen weniger Stunden ohne Führerschein erwischt

Gleich zweimal binnen weniger Stunden ist in Niedersachsen ein Autofahrer ohne Führerschein erwischt worden. Bei der zweiten Kontrolle am Montagabend stand der 24-Jährige zudem deutlich unter dem Einfluss von Cannabis, wie die Polizei in Osnabrück am Dienstag mitteilte. Am Nachmittag war der Mann zunächst mit einem Auto unterwegs gewesen, dessen Frontscheibe stark beschädigt war.

Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Linksradikaler festgenommen

Drei Tage nach den landesweiten Ausschreitungen in Frankreich ist ein als linksradikaler Gefährder bekannter Mann im Zusammenhang mit dem Brand des Rathauses von Limoges festgenommen worden. Eine Anti-Terrorismus-Einheit übernahm die Ermittlungen, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus informierten Kreisen erfuhr. Der 40-Jährige sei wegen Gewalt gegen Amtsträger als Gefährder registriert. Er lebe im benachbarten Département Creuse.

Textgröße ändern: