English Woman's Journal - BAG hält Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge mit Tarifvertrag für zulässig

BAG hält Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge mit Tarifvertrag für zulässig


BAG hält Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge mit Tarifvertrag für zulässig
BAG hält Unterschiedliche Nachtarbeitszuschläge mit Tarifvertrag für zulässig / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Tarifverträge dürfen unterschiedliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit vorsehen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann sein, dass damit die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden soll, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az: 10 AZR 332/20)

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Das Gericht wies damit die Klage einer Mitarbeiterin bei Coca-Cola in Berlin ab. In dem hier anwendbaren Tarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost sei dieser Grund genannt.

Nach dem hier streitigen Tarifvertrag betrug der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit in Schichten 20 Prozent, für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent. Im Streitzeitraum Dezember 2018 bis Juni 2019 hatte die Klägerin nur regelmäßige Nachtarbeit im regulären Schichtdienst geleistet. Dennoch verlangte sie den höheren Zuschlag von 50 Prozent. Die Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt und daher gleichheitswidrig.

Dem ist das BAG nun nicht gefolgt. Zur Begründung verwies es auf den weiten Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien.

Ch.Thomson--EWJ

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