English Woman's Journal - Unterbringung von Amokfahrer auf Berliner Stadtautobahn in Psychiatrie rechtskräftig

Unterbringung von Amokfahrer auf Berliner Stadtautobahn in Psychiatrie rechtskräftig


Unterbringung von Amokfahrer auf Berliner Stadtautobahn in Psychiatrie rechtskräftig
Unterbringung von Amokfahrer auf Berliner Stadtautobahn in Psychiatrie rechtskräftig / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Zweieinhalb Jahre nach einer Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn mit drei Schwerverletzten ist das Urteil des Landgerichts Berlin zur Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler und verwarf die Revision des damals 31-Jährigen, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte laut Urteil mit seinem Auto auf der A100 gezielt drei Motorradfahrer gerammt. (Az. 4 StR 329/22)

Textgröße ändern:

Dabei sei er teils mehr als hundert Stundenkilometer schnell. Das Berliner Gericht stellte aber fest, dass er schuldunfähig sei. Der Mann ist demnach an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und befand sich in einem akuten Wahn.

Im August 2020 soll er beschlossen haben, Motorradfahrer zu töten. Einer psychiatrischen Gutachterin sagte er, dass während der Fahrt ein schwarzer Engel des Todes mit im Auto gesessen habe und teilweise auch gefahren sei.

Das Landgericht ordnete im Januar 2022 an, den Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen. Er sei zu erwarten, dass er auch in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Wahlplakat mit Hitlergruß: Urteil gegen Brandenburger AfD-Abgeordneten rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder vom Februar dieses Jahres, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen Strafsenat habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, hieß es.

Segelpartner auf offener See getötet: Lebenslange Haft für Berliner rechtskräftig

Die gegen einen Berliner wegen der Tötung seines Segelpartners auf offener See vor Schweden verhängte lebenslange Haftstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf laut einer Mitteilung vom Montag die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I.

Geplante Jugendproteste: Innenpolitiker warnen vor Gewalt und Unterwanderung

Vor den geplanten bundesweiten Jugendprotesten am kommenden Samstag warnen Innenpolitiker von Union und SPD vor der Unterwanderung durch extremistische Kräfte. Sie verwiesen am Montag auf die teils gewaltsamen Proteste in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Grüne und Linke hoben die legitimen Anliegen junger Menschen hervor und forderten mehr demokratische Teilhabe.

Kreuzfahrt nach Kollision in Bremerhaven abgesagt - Sturmflutwarnung für Nordseeküste

Nach der Kollision eines Kreuzfahrtschiffes beim Auslaufen in Bremerhaven während eines Sturms fällt die geplante Reise aus. Die Fahrt von "Mein Schiff 3" mit mehr als 2400 Gästen an Bord auf die Kanaren sei angesichts der Schäden abgesagt worden, teilte der Veranstalter TUI Cruises am Montag in Hamburg mit. Unterdessen gab das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) eine Sturmflutwarnung für die Nordseeküste am Montagmittag heraus.

Textgröße ändern: