English Woman's Journal - Molkerei Theo Müller darf Teile des Konkurrenten Royal Friesland Campina übernehmen

Molkerei Theo Müller darf Teile des Konkurrenten Royal Friesland Campina übernehmen


Molkerei Theo Müller darf Teile des Konkurrenten Royal Friesland Campina übernehmen
Molkerei Theo Müller darf Teile des Konkurrenten Royal Friesland Campina übernehmen / Foto: BARBARA SAX - AFP

Die Molkerei Theo Müller darf Teile des Konkurrenten Royal Friesland Campina übernehmen - allerdings unter Zugeständnissen. Die Marke "Tuffi" wird sie an eine unabhängige dritte Molkerei verkaufen und für die Marke "Landliebe" bei Milchreis und frischen Milchmischgetränken Lizenzen an Dritte erteilen, wie das Bundeskartellamt in Bonn am Mittwoch mitteilte. So bleibe der Wettbewerb erhalten.

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Die Molkerei Theo Müller hat laut Kartellamt durch ihre umfassende Produktpalette und die Bekanntheit ihrer Marken "Müller", "Weihenstephan" oder "Sachsenmilch" eine starke Marktposition. Bei Milchreis, frischen Milchmischgetränken und Basismilchgetränken sei die Müller-Gruppe sogar "mit weitem Abstand marktbeherrschend". 2021 machte das Unternehmen einen Umsatz von rund sieben Milliarden Euro.

Friesland Campina ist sogar noch größer - hier betrug der Umsatz 2021 laut Kartellamt über elf Milliarden Euro. Die beiden Molkereien gehören zu den zehn größten in Deutschland. Doch die Zusagen von Theo Müller für die Marken "Tuffi" und "Landliebe" gehen laut Kartellamt sogar über die zur Beseitigung der wettbewerblichen Bedenken erforderlichen Maßnahmen hinaus.

Die Übernahme könne sofort vollzogen werden, erklärte die Behörde. Sollten die Zusagen nicht nach den Maßgaben der Entscheidung des Amtes erfüllt werden, würde die Freigabewirkung entfallen und der Zusammenschluss mithin als untersagt gelten, warnte das Kartellamt.

Theo Müller bekommt mit der Übernahme auch teils "signifikante" Marktanteile in den Bereichen frische Milch, H-Milch, Joghurt, Pudding, Grießpudding, Quark, Butter und Sahne. Diese Marktanteile lägen aber unter der Schwelle von 40 Prozent; daher ergäben sich keine wettbewerblichen Bedenken, teilten die Kartellwächter mit.

St.Reid--EWJ

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