English Woman's Journal - Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig

Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig


Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Mehr als zweieinhalb Jahre nach einem Eklat um einen von einem Geschäftsmann eigenmächtig vor einer Kita in Hamburg aufgestellten Weihnachtsbaum ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen. Das Oberlandesgericht der Hansestadt verwarf die Revision des 2025 wegen Hausfriedensbruchs verwarnten Angeklagten, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit wurde das entsprechende Urteil des Hamburger Landgerichts rechtskräftig.

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Der Fall erregte die Gemüter wiederholt. Der des Hausfriedensbruchs beschuldigte Gärtnereibesitzer stellte in der Vorweihnachtszeit 2023 nachts heimlich einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Kita auf, obwohl deren Leitung sich bewusst gegen die Aufstellung eines Baums entschieden hatte. Danach ging er an die Öffentlichkeit und teilte mit, er habe dies als nette Geste gemeint. Die Kitaleitung sah das anders und stellte Strafanzeige, es folgte ein Shitstorm in sozialen Medien.

Auch die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als erfüllt an und klagte den Mann an. Berichten zufolge wollte sie den Fall zunächst ohne öffentliche Gerichtsverhandlung per Strafbefehl erledigen, was aber am Widerspruch des Beschuldigten scheiterte. Es kam zu einem Prozess, im November 2024 verurteilte das Amtsgericht Hamburg den Mann zunächst zu einer Geldstrafe. Anschließend ging er in Berufung.

Im März vergangenen Jahres verurteilte das Landgericht den Beschuldigten in zweiter Instanz ebenfalls wegen Hausfriedensbruchs. Es gehe nicht um die Frage, ob ein Weihnachtsbaum aufgestellt werden dürfe, stellte es dabei klar. Der Beschuldigte habe jedoch widerrechtlich ein umzäuntes Privatgelände betreten. Zugleich behielt es anders als das Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 2400 lediglich vor, setzte sie also quasi zur Bewährung aus. Der Mann musste die Strafe zunächst nicht bezahlen.

Nach Gerichtsangaben machte die Verteidigung des Manns in der Revision ein sogenanntes Verfahrenshindernis geltend. Das Oberlandesgericht sah das aber anders. Der erforderliche Strafantrag sei rechtmäßig gestellt worden, hieß es zur Begründung. Das Urteil von 2025 wurde rechtskräftig.

St.Ch.Russell--EWJ

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