English Woman's Journal - Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim

Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim


Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim
Streit um Erstattung von Gebühren: Vergleich zwischen Verbraucherzentralen und Eventim / Foto: Axel Heimken - AFP/Archiv

Im Streit um die Rückerstattung von Gebühren für in der Coronapandemie abgesagte Konzerte hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit dem Ticketdienstleister Eventim auf einen Vergleich verständigt. Wie der Bundesverband am Donnerstag in Berlin mitteilte, erhalten die rund 5000 Betroffenen, die sich seiner Sammelklage anschlossen, von dem Unternehmen pauschal einen Gutschein im Wert von 20 Euro. Im Gegenzug nehmen die Verbraucherschützer die von ihnen eingereichte Klage zurück.

Textgröße ändern:

In Pandemie mussten unzählige Konzerte und andere Kulturveranstaltungen aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns abgesagt werden. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen erstattete Eventim später zwar den Ticketpreis zurück, behielt in zahlreichen Fällen aber begleitetende Abwicklungsgebühren ein. Das Unternehmen berief sich demnach darauf, dass die Dienstleistungen erbracht wurden. Dies sah der Verband der Verbraucherzentralen anders und reichte 2022 Musterfeststellungsklage beim bayerischen Obersten Landesgericht in München gegen Eventim ein.

Der außergerichtliche Vergleich gilt demnach nur für diejenigen, die sich der Klage bis zum Freitag voriger Woche anschlossen. Er stellt ausdrücklich keinen generellen Erstattungsanspruch von Ticketkäufern gegen Eventim fest, betonte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Berechtigte erhalten den Gutschein auch nicht automatisch, sondern müssen diesen über ein von Eventim bereitgestelltes Internetportal abrufen. Dafür haben sie bis 15. Juli Zeit. Den 20-Euro-Gutschein erhalten sie pauschal, unabhängig von der bei ihnen jeweils im Raum stehenden individuellen Erstattungssumme. Den Verbraucherschützern zufolge ging es bei dem Streit im Einzelfall teils nur um wenige Euro.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident

Wegen Verunglimpfung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist ein Mann in Rheinland-Pfalz zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den Angeklagten wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Billigung von Straftaten schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage ging es in dem Verfahren um einen Reaktion des Mannes in einem sozialen Netzwerk.

"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes

Das frühere Supermodel Cindy Crawford hat sich erstmals öffentlich zum Tod ihres Sohnes Presley Gerber im Alter von nur 27 Jahren geäußert. "Wir sind untröstlich, unseren geliebten Sohn und Bruder verloren zu haben", schrieb Crawford am Sonntag im Namen ihrer Familie im Onlinedienst Instagram. Nach dem Tod von Presley Gerber im September in einer Entzugsklinik in Kalifornien hatte die Familie darum gebeten, in "dieser schweren Zeit" ihre Privatsphäre zu respektieren.

16. Auftritt in fünf Wochen: Céline Dion beendet Konzertreihe nahe Paris

Mit ihrem 16. Auftritt in fünf Wochen hat die kanadische Sängerin Céline Dion ihre Konzertreihe in Frankreich beendet. Die Gesangsdiva trat am Samstagabend vor mehr als 30.000 begeisterten Fans in der ausverkauften Plenitude Arena in Nanterre bei Paris auf.

Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin

Die neue Sprecherin von US-Präsident Donald Trump, Katie Zacharia, bezeichnet sich trotz Zweifeln an ihrem Lebenslauf weiterhin als Anwältin - obwohl Interviewäußerungen der 41-Jährigen darauf schließen lassen, dass sie in den USA keine Anwaltszulassung hat. Dem Portal "Real Americas"s Voice" sagte sie am Donnerstag, sie habe sich für die Anwaltsprüfung angemeldet, sei dann aber wegen des bevorstehenden Umzugs mit ihrem Mann nach China "abgelenkt und überfordert" gewesen.

Textgröße ändern: