English Woman's Journal - Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei

Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei


Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei
Hamburger Gericht spricht 86-Jährigen von Bußgeld wegen Kontaktdatenverstoß frei / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein Hamburger Amtsgericht hat am Dienstag einen 86-Jährigen wegen einer Unklarheit in einer früheren Verordnung von einem Bußgeld wegen mutmaßlicher Missachtung der Kontaktdatenerfassung während der Coronapandemie freigesprochen. Einem Gerichtssprecher zufolge war in der zum Zeitpunkt des Vorfalls im Juni 2021 geltenden Fassung der Verordnung zur Kontaktdatenerfassung nicht explizit ausgeführt, wann Besucher eines Lokals ihre Daten angeben müssen. Die Verordnung wurde mehrfach geändert, in späteren Fassungen war dies dann anders.

Textgröße ändern:

In dem Fall ging es um einen Bäckereibesuch, den der 86-Jährige im vergangenen Jahr gemeinsam mit seiner ein Jahr älteren Ehefrau unternommen hatte. Bei einer Kontrolle wurden die Eheleute auf Plätzen im Außenbereich angetroffen, ohne dass das obligatorische Formular zur Kontaktdatenerfassung vorgezeigt werden konnte. Die Eheleute sollten daher ein Bußgeld von je 150 Euro zahlen, lehnten dies aber ab. Daher kam es nun zum Verfahren vor dem Amtsgericht.

Der Fall war von Hamburger Medien aufgegriffen worden und weckte daher größeres Interesse. Nach Darstellung des Gerichts gab der Mann an, er habe das Ausfüllen des Formulars vergessen. Demnach habe auch eine Rolle gespielt, dass seine Frau gebrechlich sei und in der Bäckerei vor dem Verzehr dringend habe auf Toilette gehen wollen. Die Einzelheiten des Ablaufs ließen sich nach Angaben des Gerichtssprechers in der Verhandlung am Dienstag nicht aufklären.

Entscheidend für den Freispruch des Manns war demnach am Ende aber ohnehin eine juristische Bewertung. Demnach war die Verordnung zur Kontaktdatenerfassung zum fraglichen Zeitpunkt nicht hinreichend präzise formuliert. Sie ließ damit theoretisch auch die Möglichkeit zu, seine Daten etwa erst beim Verlassen einer Lokalität anzugeben.

Das Verfahren gegen die 87-jährige Ehefrau wurde vom Amtsgericht abgetrennt. In ihrem Fall müsste zunächst überprüft werden, ob sie gemäß der Ausführungen ihres Ehemanns eventuell bereits derart stark eingeschränkt ist, dass sie verhandlungsunfähig wäre. Der Richter sprach sich laut Sprecher dafür aus, das Verfahren gegen sie einzustellen. Dem müsste noch die Staatsanwaltschaft zustimmen.

K.Marshall--EWJ

Empfohlen

RKI: Antibiotikaverbrauch in deutschen Krankenhäusern unverändert

Der Antibiotikaverbrauch in deutschen Krankenhäusern ist 2025 weitgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr geblieben. Damit zeige der Verbrauch aktuell keine Bewegung in Richtung des nationalen Ziels, den Antibiotikaeinsatz bis zum Jahr 2030 um neun Prozent gegenüber 2019 zu senken, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch in Berlin mit.

Regelmäßiger Alkoholkonsum junger Erwachsener erreicht historischen Tiefstand

Junge Menschen in Deutschland trinken nach neuen Daten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit deutlich seltener regelmäßig Alkohol als früher. Rauschtrinken bleibt insbesondere unter jungen Männern verbreitet.

Barmer-Analyse: Ohne bessere Patientensteuerung deutlich mehr Notfallbehandlungen

Ohne eine bessere Patientensteuerung könnte die Zahl ambulanter Notfallbehandlungen in Krankenhäusern laut einer Krankenkassenstudie bis zum Jahr 2040 von zuletzt 13 Millionen auf 15,7 Millionen steigen. Das wäre ein Zuwachs um rund 21 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024, wie aus einer Analyse des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.

Patientenschützer fordern Zusammenlegung von privaten und gesetzlichen Pflegekassen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat angesichts der Finanzprobleme der Pflegekassen die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gefordert. "Es braucht jetzt mutige Entscheidungen in der schwarz-roten Koalition. Die Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung ist überfällig", sagte Vorstand Eugen Brysch der "Rheinischen Post" vom Mittwoch.

Textgröße ändern: