English Woman's Journal - Bund und Länder uneins bei Ausgestaltung der neuen Isolationsregeln

Bund und Länder uneins bei Ausgestaltung der neuen Isolationsregeln


Bund und Länder uneins bei Ausgestaltung der neuen Isolationsregeln
Bund und Länder uneins bei Ausgestaltung der neuen Isolationsregeln / Foto: Christof STACHE - AFP

Zwischen dem Bund und einzelnen Ländern gibt es Differenzen über die genaue Ausgestaltung der künftigen Isolationsregeln für Corona-Infizierte. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Montag: "Wir sehen die Freitestungsfrage etwas anders als der Bundesgesundheitsminister." Bayern will auf die Tests verzichten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekräftigte jedoch seine Haltung, dass das Freitesten nach fünftägiger Isolation dringend zu empfehlen sei.

Textgröße ändern:

Die von Lauterbach am Montag offiziell vorgelegten Empfehlungen zur Isolation sehen vor, dass diese bereits nach fünf Tagen beendet werden kann, wenn die Betroffenen symptomfrei sind. Ein Freitesten wird demnach empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.

In vielen Bundesländern galt bislang die Regelung, dass die Isolation für Corona-Infizierte nach sieben Tagen durch Freitesten beendet werden kann. Ansonsten endet die Isolation nach zehn Tagen. Unter anderem Bayern und Sachsen hatten die bisherige verpflichtende Isolation von Infizierten bereits von zehn Tagen auf fünf Tage reduziert.

Lauterbach bezeichnete die neuen Isolationsregeln als "Lösung mit Augenmaß". Er gehe davon aus, dass sich die meisten Länder dem anschließen werden. Damit solle das Signal gegeben werden, "dass es sich nicht um eine Grippe handelt". Wenn Infizierte anderen Menschen begegneten, könne dies Leben gefährden.

Holetschek sagte allerdings, eine grundsätzliche und allgemeine Empfehlung, sich nach Isolationsende bei Symptomfreiheit freizutesten, sei in Bayern nicht vorgesehen. Unter anderem auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wollten genauso verfahren, Etwas anderes gilt nach seinen Worten in Bayern für Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die vulnerablen Gruppen müssten weiterhin geschützt werden "und stehen im Fokus unserer Bemühungen", betonte der CSU-Politiker.

So sei auch im Freistaat festgelegt worden, dass Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, vor der Rückkehr zur Arbeit ein negatives Testergebnis vorlegen und symptomfrei sein müssen. Auch Besucherinnen und Besucher in diesen Einrichtungen würden getestet.

Dass bei den Beschäftigten in den Einrichtungen hier auch Schnelltests verwendet werden können, stieß bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz auf Kritik. "Bund und Länder spielen beim neuen Test-Konzept mit dem Feuer", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP. "Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben. Covid ist keine Bagatelle." Gerade die Millionen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, dürften nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. "Ein Schnelltest kann das nicht garantieren."

N.Macleod--EWJ

Empfohlen

RKI: Antibiotikaverbrauch in deutschen Krankenhäusern unverändert

Der Antibiotikaverbrauch in deutschen Krankenhäusern ist 2025 weitgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr geblieben. Damit zeige der Verbrauch aktuell keine Bewegung in Richtung des nationalen Ziels, den Antibiotikaeinsatz bis zum Jahr 2030 um neun Prozent gegenüber 2019 zu senken, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch in Berlin mit.

Regelmäßiger Alkoholkonsum junger Erwachsener erreicht historischen Tiefstand

Junge Menschen in Deutschland trinken nach neuen Daten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit deutlich seltener regelmäßig Alkohol als früher. Rauschtrinken bleibt insbesondere unter jungen Männern verbreitet.

Barmer-Analyse: Ohne bessere Patientensteuerung deutlich mehr Notfallbehandlungen

Ohne eine bessere Patientensteuerung könnte die Zahl ambulanter Notfallbehandlungen in Krankenhäusern laut einer Krankenkassenstudie bis zum Jahr 2040 von zuletzt 13 Millionen auf 15,7 Millionen steigen. Das wäre ein Zuwachs um rund 21 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024, wie aus einer Analyse des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.

Patientenschützer fordern Zusammenlegung von privaten und gesetzlichen Pflegekassen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat angesichts der Finanzprobleme der Pflegekassen die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung gefordert. "Es braucht jetzt mutige Entscheidungen in der schwarz-roten Koalition. Die Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung ist überfällig", sagte Vorstand Eugen Brysch der "Rheinischen Post" vom Mittwoch.

Textgröße ändern: