English Woman's Journal - Bundesländer scheitern mit Vorstoß zu Verlängerung der Corona-Auflagen

Bundesländer scheitern mit Vorstoß zu Verlängerung der Corona-Auflagen


Bundesländer scheitern mit Vorstoß zu Verlängerung der Corona-Auflagen
Bundesländer scheitern mit Vorstoß zu Verlängerung der Corona-Auflagen

Mehrere Bundesländer sind mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Schutzmaßnahmen um weitere vier Wochen zu verlängern. Ein entsprechender Antrag der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland habe bei den Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag keine Mehrheit gefunden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin. Damit laufen die derzeitigen bundesweiten Maßnahmen wie von der Bundesregierung beschlossen spätestens zum 2. April aus.

Textgröße ändern:

Das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie sorgte für scharfe Debatten auf der Gesundheitsministerkonferenz - Lauterbach sprach von einer "konfliktgeladenen Situation". Er forderte die Länder auf, ihre Kritik am Auslaufen der bundesweiten Regeln einzustellen und stattdessen ausgiebig von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen, mit der die Bundesregierung regional begrenzte Corona-Auflagen weiterhin ermöglicht.

"Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht, statt ein gutes Gesetz, das sie haben, zu nutzen", kritisierte Lauterbach. Dies halte er für "nicht angemessen". Der Minister betonte, dass es das neue Infektionsschutzgesetz erlaube, ganze Länder zum Corona-Hotspot zu erklärten und dadurch schärfere Corona-Auflagen zu ermöglichen. Nachverhandlungen zu dem neuen Gesetz werde es nicht geben.

Lauterbach begrüßte, dass die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der Hotspot-Möglichkeit Gebrauch machen wollen, und er rief weitere Länder auf, diesem Beispiel zu folgen. "Ich habe die Länder noch einmal ausdrücklich aufgefordert, die Hotspot-Regelung auch zu nutzen", sagte Lauterbach.

Kritik an den Ländern, wonach die Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regelung nicht klar definiert seien, wies Lauterbach zurück. Er führte vier Kriterien an, die für einen Hotspot gelten könnten - wobei diese nicht alle zugleich zutreffen müssten: die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern wegen Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personal-Untergrenzen im Pflegebereich und der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser.

Lauterbach erläuterte abermals, warum er bundesweite Corona-Einschränkungen rechtlich für nicht mehr durchsetzbar hält: Solche bundesweiten Vorgaben seien nur möglich, wenn eine bundesweite Gefährdung des Gesundheitssystems drohe. Eine solche Gefährdung sei aber "nicht zu befürchten", sagte er. Das "Maximale", was nun rechtlich möglich sei, sei "eine lokale Beherrschung der Pandemie".

Der Minister rief die Bürgerinnen und Bürger auf, angesichts der hohen Infektionszahlen nach Möglichkeit auch weiterhin Maske zu tragen - denn die Pandemie könne sich "noch lange hinziehen", sagte er. "Eine schnelle Veränderung der Lage steht nicht unmittelbar bevor."

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: